Gerichts-Abfuhr für Swiss und Unique
Ein deutsches Gericht hat am Freitag die Eilanträge abgelehnt, mit denen Swiss und der Flughafen Unique die Anflugbeschränkungen verhindern wollten.
Direkte Auswirkungen hat das Urteil nicht, da sich die Politiker bereits auf eine Schonfrist bis Oktober einigen konnten.
Die Flughafenbetreiberin Unique und die Swiss hatten Anfangs Juni einen Eilantrag an den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gestellt, um ihrer noch laufenden Klage aufschiebende Wirkung zu erteilen.
Die Kläger wollten durchsetzen, dass die im April von der deutschen Regierung erlassene Ausweitung des Nachtflug-Verbots von und nach Zürich-Kloten sowie weitere Beschränkungen vorerst ausgesetzt werden, bis die noch fehlenden Instrumenten-Landesysteme in Betrieb seien.
Richter konsultieren das Internet
Swiss und Unique argumentierten, die zusätzlichen Beschränkungen seien rechtswidrig und machten einen geordneten Flugbetrieb unmöglich. Sie erzwängen eine Kapazitätsreduktion um einen Drittel und führten zu unerträglichen Flugverspätungen.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht: Es habe die Tagesflugpläne der Unique im Internet verfolgt und dabei festgestellt, dass keine
Kapazitätsengpässe bestünden, heisst es in der Urteilsbegründung. Für die entstandenen Verspätungen könnten ebenfalls nicht die Flugbeschränkungen Deutschlands verantwortlich gemacht werden.
Swiss zeigt sich enttäuscht
Das Urteil habe für die Swiss keine grosse Bedeutung mehr, sagte eine Sprecherin am Freitag, da sich Deutschland und die Schweiz bereits auf politischer Ebene darauf geeinigt hatten, die Einführung der verschärften deutschen Anflugbestimmungen auf Ende Oktober zu verschieben. Trotzdem bedaure man den Entscheid des Gerichts.
Unique hält Gerichts-Option offen
Trotz der Ablehnung der Eil-Anträge bleibe der ordentliche Klageweg offen, heisst es in einer Erklärung von Unique. Auch die Revisionsklage gegen die vorher verhängten Verordnungen sei weiter hängig.
Hoffnungen haben bei Unique Erwägungen in der allerdings noch nicht im Detail vorliegenden Urteilsbegründung geweckt. Dort sei festgehalten, dass eine Unterschreitung der Sichtminima bei der Piste 28 für die Anwendung der Ausnahmeregelung reiche.
Dies würde bedeuten, so folgert Unique, dass die von Schweizer Seite in Bonn gemachten Zugeständnisse möglicherweise unnötig waren.
swissinfo und Agenturen
Fakten
"Verschärftes Anflugregime" über Süddeutschland:
Keine Anflüge mehr von 6 bis 7 Uhr und von 21 bis 22 Uhr.
Alle minimalen Flughöhen werden um 600 Meter erhöht.
An Wochenenden bleibt das bisherige Nachtflugverbot zwischen 9 und 20 Uhr gültig.
Eingeschränkte Ausnahmeregelungen während den Sperrzeiten.

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