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Gentech-Initiative: Leichter Trend zu einem Ja

Die Resultate werden mit Spannung erwartet. Keystone

Die erste Trendrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse weist auf ein leichtes Ja zum Gentech-Moratorium.

Dieser Inhalt wurde am 26. November 2005 - 21:56 publiziert

Die Schweiz hat am Wochenende über ein fünf jähriges Moratorium für die Gentechnologie in der Landwirtschaft sowie über die Gesetzesänderung zur Sonntagsarbeit abgestimmt.

Die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" wurde 2003 mit über 120'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Damit eine Volksinitiative zur Abstimmung kommt, braucht es mindestens 100'000 gültige Unterschriften.

Die Änderung des Arbeitsgesetzes kam vors Volk, weil dagegen mit rund 82'000 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen und erfolgreich eingereicht worden war. Dazu sind mindestens 50'000 gültige Unterschriften nötig.

Fünfjährige Denkpause

Der Umgang mit der Gentechnologie ist in der Schweiz im Gentechnik-Gesetz geregelt, das seit 2004 in Kraft ist. Es verbietet das Halten von gentechnisch veränderten Tieren in der Landwirtschaft. Für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen schreibt es ein Prüfungs-Verfahren vor.

Den Initiantinnen und Initianten der Gentechfrei-Initiative geht diese Regelung zu wenig weit. Sie fordern eine Denkpause für die Landwirtschaft: Während fünf Jahren sollen in der Schweizer Landwirtschaft keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen, die gentechnisch verändert worden sind.

Die Gegner der Vorlage betonen, das heute gültige Gentechnik-Gesetz sei ausreichend. Konsumentinnen und Konsumenten sollten frei wählen können zwischen herkömmlich produzierten und gentechnisch veränderten Lebensmitteln.

In der parlamentarischen Schlussabstimmung geriet der Nationalrat (grosse Kammer) mit 92 zu 92 Stimmen in eine Pattsituation. Erst der Stichentscheid der Ratspräsidentin gab den Ausschlag zum Nein. Der Ständerat (kleine Kammer) war mit 35 zu 10 Stimmen dagegen.

Ausdehnung des Sonntagsverkaufs

In der Schweiz haben immer mehr Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen am Sonntag geöffnet. Sie dürfen jedoch nur dann Personal beschäftigen, wenn sie Waren und Dienstleistungen anbieten, die von Reisenden benötigt werden. Die maximale Verkaufsfläche wurde vom Bundesgericht vorgeschrieben.

Mit der Änderung des Arbeitsgesetzes soll eine von Angebot und Verkaufsfläche unabhängige, den heutigen Lebensgewohnheiten angepasste Regelung eingeführt werden: Alle Läden in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen sollen an Sonntagen Waren und Dienstleistungen anbieten dürfen.

Aus Gewerkschafts- und Kirchenkreisen wurde gegen diese Gesetzesänderung das Referendum eingereicht. Die Gegner befürchten die Abschaffung des Sonntags als generellen Ruhetag. Die Vorlage sei ein erster Schritt in diese Richtung. Arbeit am Sonntag solle immer mehr zur Regel werden.

Die Befürworter hingegen bezeichnen die Befürchtungen einer Abschaffung des Sonntags als unbegründet, denn das Verbot der Sonntagsarbeit werde nicht aufgehoben. Zudem sei die Gesetzesrevision auch verkehrs- und umweltpolitisch sinnvoll, weil die Öffnung nur Zentren des öffentlichen Verkehrs betreffe.

In der parlamentarischen Schlussabstimmung sagte der Nationalrat mit 109 zu 65 Stimmen Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes, der Ständerat mit 30 zu 10 Stimmen.

Umfragen: Doppeltes Ja möglich

Die letzte Umfrage des Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse zeigte eine Zustimmung zu beiden Vorlagen: So hätten Mitte November 54% die Änderung des Arbeitsgesetzes angenommen, 40% hätten Nein gestimmt. Eine Gesetzesänderung benötigt nur das Volksmehr.

Die Gentechfrei-Initiative wäre mit 48 zu 36% ebenfalls angenommen worden. Ob allerdings das für die Annahme einer Initiative zusätzlich nötige Ständemehr der Kantone ebenfalls erreicht worden wäre, konnten die Politologen nicht feststellen.

Trotzdem kann am Sonntag mit einem eher knappen Ausgang der beiden Urnengänge gerechnet werden, zeigten die Umfragen der letzten Jahre doch, dass sich das Lager der Gegner auf den Abstimmungssonntag hin meistens eher noch vergrössert.

swissinfo, Christian Raaflaub

In Kürze

Erste Vorlage:
Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft".
In der Schweizer Landwirtschaft sollen keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen, die gentechnisch verändert sind. Das Verbot soll fünf Jahre lang gelten.

Zweite Vorlage:
Änderung des Arbeitsgesetzes.
Geschäften in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen soll erlaubt werden, unabhängig von ihrem Warenangebot auch am Sonntag Personal zu beschäftigen. Gegen die Vorlage haben Gewerkschaften das Referendum eingereicht.

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