Geldwäscherei: Schweiz und Hongkong arbeiten zusammen
Erstmals arbeitet die Schweiz in Strafsachen mit einem asiatischen Land zusammen. Der Ständerat hat am Dienstag (20.03.) ein Rechtshilfe-Abkommen mit Hongkong als Erstrat mit 35:0 Stimmen genehmigt.
Das Abkommen enthält auch Bestimmungen, die sich am Geldwäscherei-Übereinkommen des Europarats orientieren. In seiner Ausführlichkeit sei es ein Novum, sagte Justizministerin Ruth Metzler vor dem Rat. Für die Finanzplätze Schweiz und Hongkong sei das Abkommen wichtig.
Das Abkommen ermöglicht es, Zeugen und Sachverständige auf dem Gebiet der andern Partei zu befragen und Häftlinge zur Einvernahme zu überstellen. Die Vertragspartner können die Erhebung von Beweismitteln veranlassen und um die Herausgabe von Akten ersuchen. Geregelt werden auch die Blockierung, Einziehung und Herausgabe von Vermögenswerten.
Mit China nichts zu tun
Die frühere britische Kronkolonie Hongkong wurde im Juli 1997 an die Volksrepublik China übergeben. Als Sonderverwaltungs-Region kann sie während 50 Jahren jedoch ihre bisherige Wirtschafts- und Rechtsordnung beibehalten. Dies ermöglicht auch Rechtshilfe-Vereinbarungen mit ausländischen Staaten.
Mit China habe das Abkommen nichts zu tun, betonte Ruth Metzler. Falls sich Chinas Haltung gegenüber Hongkong ändere, könne das Abkommen immer noch gekündigt werden, sagte sie.
swissinfo und Agenturen

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