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Keystone / Salvatore Di Nolfi

Jede Geburt, die auf dem Gebiet der Schweiz stattfindet, muss den Behörden gemeldet werden. Die Eltern haben Anspruch auf Urlaub, um sich um ihr Neugeborenes zu kümmern. 

Dieser Inhalt wurde am 24. Mai 2022 publiziert Minuten
swissinfo.ch

In der Schweiz muss die Geburt eines Kindes beim Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden, innerhalb von drei Tagen nach der Niederkunft. Bei einer Geburt in einem Spital oder einer privaten Geburtsklinik übernehmen diese die Anmeldung.

Wenn das Kind eines Schweizer Elternteils im Ausland geboren wurde und eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, ist es ratsam, die Geburt bei der Schweizer Vertretung im Land oder beim Zivilstandsamt des Heimatortes zu melden. Andernfalls verliert das Kind im Alter von 22 Jahren die Schweizer Staatsangehörigkeit.

Wenn die Mutter und der Vater des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, werden beide als Eltern anerkannt. Wenn die Mutter jedoch nicht verheiratet ist, kann der Vater vor oder nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung beantragen.

Abtreibungen

Abtreibungen sind in der Schweiz seit 2002 legal. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in den ersten zwölf Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periode nicht strafbar. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Abbruch weiterhin möglich, wenn ein ärztliches Gutachten belegt, dass er notwendig ist, um die Gefahr einer schweren körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage der schwangeren Frau abzuwenden.

Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche in der Schweiz ist im internationalen Vergleich niedrig und in den letzten 20 Jahren stabil geblieben. Im Jahr 2020 lag sie bei 6,9 Abtreibungen pro 1000 Frauen.

Vater- und Mutterschaftsurlaub

Frauen haben seit 2005 Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Ab der Geburt des Kindes haben sie 14 Wochen Zeit, die mit 80% ihres Einkommens bezahlt werden. In einigen Tarifverträgen und bei bestimmten Arbeitgebern ist ein längerer Urlaub vorgesehen. Müttern ist es verboten, innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung die Arbeit wieder aufzunehmen, und sie verlieren ihre Vergütung, wenn sie vor Ablauf der 14 Wochen wieder zu arbeiten beginnen.

Männer haben seit 2021 Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Ihnen stehen zwei Wochen zur Verfügung, die mit 80% ihres Einkommens bezahlt werden. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub ist der Vaterschaftsurlaub flexibel: Er kann auf einmal oder in einzelnen Tagen genommen werden, sofern er innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt genommen wird.

Kinderbetreuung

Die Familien in der Schweiz sind eher klein. Die Fertilitätsrate liegt bei 1,52 Kindern pro Frau, während das Durchschnittsalter einer Mutter mit ihrem ersten Baby bei 30,9 Jahren liegt.

Die Schweiz ist nach wie vor ein relativ konservatives Land, in dem die Mutter tendenziell den Grossteil der Verantwortung für Haushalt und Kinder übernimmt. Derzeit haben sechs von zehn erwerbstätigen Frauen einen Teilzeitjob, verglichen mit nur 1,8 von zehn Männern.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass eine Teilzeitstelle oft mit unsicheren Arbeitsbedingungen, unzureichender sozialer Absicherung und Hindernissen für eine Weiterbildung und eine echte Karriere einhergeht.

Die Kosten für Kinderbetreuung sind in der Schweiz sehr hoch. Kinderkrippen gehören laut einer OECD-Studie zu den teuersten der Welt. Für drei Tage Krippenbetreuung pro Woche kann die monatliche Rechnung leicht 1000 bis 2000 Franken betragen.

Aber nicht nur die Betreuungskosten sind teuer. Laut einer Studie des Zürcher Jugendamts verursacht ein Kind je nach Alter direkte Unterhaltskosten in Höhe von 1200 bis 1800 Franken pro Monat. Da der Medianlohn bei 6500 Franken brutto pro Monat liegt, macht ein Kind also zwischen 18 und 27% des Bruttolohns eines Elternteils aus.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

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