GAV
Dieser Inhalt wurde am 08. Februar 2007 - 14:15 publiziert
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für ein Unternehmen oder einen gesamten Wirtschafts-Sektor und wird zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber oder dessen Verband verhandelt.
Ein GAV enthält Bestimmungen betreffend Unterzeichung, Vertragsbedingungen und Auflösung eines einzelnen Arbeitsvertrags, Klauseln über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Auflagen betreffend Überwachung und Umsetzung des Vertrags.
In gewissen Berufsgattungen, in denen normalerweise keine Gewerkschaften vertreten sind, erstellen die Behörden einen standardisierten GAV.
GAV gelten in der Schweiz als Schlüsselelement für Arbeitsfrieden und Stabilität.

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