Navigation

GAV

Dieser Inhalt wurde am 08. Februar 2007 - 14:15 publiziert

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für ein Unternehmen oder einen gesamten Wirtschafts-Sektor und wird zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber oder dessen Verband verhandelt.

Ein GAV enthält Bestimmungen betreffend Unterzeichung, Vertragsbedingungen und Auflösung eines einzelnen Arbeitsvertrags, Klauseln über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Auflagen betreffend Überwachung und Umsetzung des Vertrags.

In gewissen Berufsgattungen, in denen normalerweise keine Gewerkschaften vertreten sind, erstellen die Behörden einen standardisierten GAV.

GAV gelten in der Schweiz als Schlüsselelement für Arbeitsfrieden und Stabilität.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Ihre Beiträge müssen unseren Richtlinien entsprechen.
Sortieren nach

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.