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GAV für Temporärangestellte

Die Temporärangestellten in der Schweiz bekommen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Swissstaffing, der Branchenverband der Personalvermittler, und die Gewerkschaft Unia haben sich am Freitag geeinigt.

Dieser Inhalt wurde am 30. Mai 2008 publiziert Minuten

Zur Debatte standen insbesondere nach Regionen abgestufte Mindestlöhne, eine Krankentaggeld-Versicherung sowie eine Ferienregelung. In Branchen, in denen es bereits einen GAV gibt, sind weiterhin die bisherigen Regelungen gültig.

Mit dem ausgehandelten Regelwerk werden rund 180'000 Temporärangestellte aus über hundert verschiedenen Berufen neu einem GAV unterstellt. Der Vertrag wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, sofern der Bundesrat diesen für allgemeinverbindlich erklärt.

Zuvor müssen die Sozialpartner noch letzte Details des Vertrags bereinigen und von den entsprechenden Organen der Gewerkschaften sowie des Branchenverbands absegnen zu lassen.

Mit dem GAV wird laut Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti dem Lohn- und Sozialdumping in der Temporärbranche ein Riegel vorgeschoben.

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