Fünfräppler bleibt - Räppler muss weg
Das Fünfrappenstück wird in der Schweiz nicht abgeschafft. Das letzte Stündlein hat aber für den Einräppler geschlagen.
Er wird per 1. Januar 2007 aus dem Verkehr gezogen, wie die Regierung am Mittwoch beschloss.
Das Einrappenstück sei für den Zahlungsverkehr unbedeutend, teilte die Landesregierung mit. Es wird nur noch als Glücksbringer oder zu Werbezwecken verwendet. In der Herstellung kostet die Bronzemünze die Münzstätte swissmint 11 Rappen pro Stück.
Probleme bei der Materialbeschaffung
Die Beschaffung der Bronze-Legierung bereitet zudem zunehmend Mühe. So sind die Hersteller des Prägematerials höchstens noch bereit, grosse Mengen zu schlechten Konditionen zu liefern. Das übersteigt die Lagerkapazität bei swissmint und verteuert die Produktion weiter.
Die Umstellung auf eine andere Legierung kommt auch nicht in Frage: Die hohen Entwicklungskosten rechtfertigen sich für den unbedeutenden Räppler nicht.
Tränenloser Abschied
Rappengenaue Preise fallen dadurch keineswegs dahin. Beim Benzinbezug etwa werden sie angeschrieben und wie bereits heute üblich dann gerundet. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist die rappengenaue Zahlung sowieso möglich.
In der Vernehmlassung stiess die Abschaffung des Räpplers ausser bei der Schweizerischen Numismatischen Gesellschaft auf keine Opposition, wie der Bundesrat schreibt.
20 Jahre umtauschbar
Das letzte Stündlein des Einräpplers schlägt am 1. Januar 2007; dann ist er ausser Kurs gesetzt. Die Bevölkerung kann ihn während zwei Jahren bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Post zum Nennwert eintauschen.
Während 20 Jahren tauscht ihn dann nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) um. Mit dem Einräppler setzt der Bundesrat zum ersten Mal seit 28 Jahren eine Münze ausser Kurs; damals war es das Zweirappenstück gewesen.
Fünfräppler bleibt
In den Schweizer Portemonnaies wird jedoch auch in den kommenden Jahren der Fünfräppler zu finden sein. Nach dem Widerstand in der Konsultation verzichtet der Bundesrat auf die geplante Abschaffung.
Die Prägung eines Fünfrappenstücks kostet heute sechs Rappen und damit mehr, als der Bundesrat der Nationalbank dafür verrechnen kann. Deshalb wollte der Bundesrat den Fünfräppler abschaffen und so jährlich 300'000 bis 400'000 Franken sparen.
Vor allem die Konsumenten-, Gewerbe- und Detaillistenverbände wehrten sich gegen
die Abschaffung, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Befürchtet wurde auf der einen Seite ein Teuerungsschub im Niedrigpreissegment, auf der andern Seite eine Margenerosion im Detailhandel.
Der Bundesrat beschloss nun am Mittwoch, auf die Abschaffung des Fünfräpplers zu verzichten. Die dadurch wegfallenden Einsparungen von 300'000 Franken jährlich hat die Eidgenössische Münzstätte swissmint unter anderem durch ein
Kostensenkungs-Programm aufgefangen.
swissinfo und Agenturen
In Kürze
Eine Geschichte des "Schweizer Geldes" gibt es erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, als Napoleon 1798 den Schweizer Staatenbund (13 souveräne Orte und Gemeine Herrschaften) in einen Einheitsstaat umwandelte. Erst damals begann man, eine gemeinsame Geldpolitik zu betreiben.
Vor dieser Zeit hatte jeder der Orte seine eigene Geldpolitik betrieben.
Heute ist das Geld- und Währungswesen Sache des Bundes. Nur der Bund hat das Recht, Münzen und Banknoten herauszugeben.
Geprägt werden die Münzen von der in Bern ansässigen swissmint, der offiziellen Münzstätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ihrerseits setzt im Auftrag des Bundes die Münzen über ihr Bankstellennetz in Umlauf.
Alle wichtigen Bestimmungen bezüglich Münzausgabe und Münzverkehr sind im Abschnitt Münzordnung des Währungs- und Zahlungsmittelgesetzes vom 22. Dezember 1999 zusammengefasst.
Fakten
Das gegenwärtig kursierende Fünf-Rappen-Stück ist goldfarben.
In dieser Legierung wird das Geldstück seit 1981 geprägt.
Es zirkulieren schätzungsweise 785 Mio. Fünf-Räppler.
Laut Statistiken ist eine von fünf in der Schweiz zirkulierenden Münzen ein Fünf-Räppler.

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