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Fluglärmstreit tritt in neue Phase

Der Flughafen Zürich verursacht keine Fluglärm-Grenzüberschreitungen – weder nach deutschem noch nach schweizerischem Recht. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) möchte deshalb die bestehende Vereinbarung mit Deutschland aufweichen.

Dieser Inhalt wurde am 30. Oktober 2009 publiziert

Eine von Deutschland und der Schweiz gemeinsam verfasste Lärmanalyse soll nun eine Basis bilden für die Lösung des Fluglärmstreits.

Jetzt habe man ein Resultat, das zeige, dass das, was die Schweiz immer gesagt habe stimme, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger gegenüber einem Zürcher Lokalsender. Gestüzt auf diese Analyse stünden der Schweiz nun andere Argumente zur Verfügung.

BAZL-Direktor Peter Müller ist der Ansicht, die angestrebte Vereinbarung werde auf einen neuen Staatsvertrag hinauslaufen. Künftig sollten nach Ansicht der Schweiz im Raum Zürich weniger Menschen dem Fluglärm ausgesetzt werden, denn auf der süddeutschen Seite ist laut der Studie niemand einem Lärmpegel von über 53 Dezibel ausgesetzt. In der Schweiz sind es jedoch rund 80'000.

Das BAZL will nun der deutschen Seite Vorschläge für eine künftige Regelung der An- und Abflüge am Flughafen Zürich unterbreiten.

Im Zusammenhang mit dem Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland hatten der damalige Bundespräsident Pascal Couchepin und die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel 2008 eine bilaterale Fluglärmanalyse zum Flughafen Zürich vereinbart.

Deutschland setzte 2003 nach einem gescheiterten Staatsvertrag eine Verordnung in Kraft, die den Flugverkehr über Süddeutschland mit Nacht- und Wochenend-Sperrzeiten deutlich einschränkte. Deshalb mussten am Flughafen Zürich Südanflüge eingeführt werden.

swissinfo.ch und Agenturen

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