Fluglärm: Deutscher Verkehrsminister droht mit Vertragskündigung
Der Streit um das Überfliegen deutschen Gebiets durch Flugzeuge im Anflug auf Zürich-Kloten spitzt sich zu. Der deutsche Verkehrsminister Klimmt droht mit der Kündigung des Staatsvertrags von 1984, falls die Schweiz an ihrer starren Haltung festhalte.
Der Streit um das Überfliegen deutschen Gebiets durch Flugzeuge im Anflug auf Zürich-Kloten spitzt sich zu. Der deutsche Verkehrsminister Reinhard Klimmt hat mit der Kündigung des Staatsvertrags von 1984 gedroht, falls die Schweiz an ihrer starren Haltung festhalte.
Der Sprecher des deutschen Verkehrsministeriums, Volker Mattern, sagte am Donnerstag (27.04.), man sei sich in der Sache noch nicht näher gekommen. Am Gründonnerstag waren Klimmt und Bundesrat Moritz Leuenberger in Berlin zusammengetroffen. Dabei war auch dieses Thema besprochen worden. Eine Lösung konnte jedoch nicht gefunden werden.
Für Ende Mai ist ein weiteres Treffen der beiden Verkehrsminister geplant. Der 16 Jahre alte Staatsvertrag regelt das durch den Flughafen Zürich-Kloten entstehende Verkehrsaufkommen über den deutschen Landkreisen Schwarzwald-Baar, Waldshut und Konstanz.
Nach den Worten des Landrats des Schwarzwald-Baar-Kreises, Karl Heim, halten sich die Schweizer nicht an die Vereinbarung. Statt die beiden Landebahnen gleichmässig zu nutzen, steuerten die Flugzeuge zu 90 Prozent nur die Landebahn an, die den Verkehr über deutschem Staatsgebiet erforderlich mache.
Die andere Landebahn könne nach offiziellen Schweizer Angaben nur begrenzt benutzt werden, da der Militärflugplatz Dübendorf ZH die An- und Abflüge behindere. Dieser Argumentation widerspricht Heim. Auch ein Militärflugplatz könne verlegt werden und nachts oder sonntags überflogen werden.
Das Problem liege eher darin, dass noble und attraktive Vororte am Zürichsee beim Anflug auf die zweite Startbahn vom Lärm betroffen seien, argumentiert er. Die Landkreise befürchten durch den geplanten Flughafenausbau eine weitere Verstärkung des Lärms.
Heim forderte, dass eine neue Regelung die Flugbewegungen dauerhaft auf einem Niveau beschränkt, das unter dem heutigen liege. Zudem müsse ein Nachtflugverbot gelten.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!