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Flickenteppich Asyl

Nach dem Willen des Nationalrates soll das Asylgesetz erneut in weiten Teilen verschärft werden.

Dieser Inhalt wurde am 06. Mai 2004 - 08:10 publiziert

Seit Einführung des Gesetzes 1981 sind die Bestimmungen mehrfach revidiert und meist verschärft worden.

Laut Asylgesetz von 1981 erhält Asyl, wer in seinem Heimatstaat wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Herkunft oder politischen Anschauung ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist.

Die Teilrevision 1984 verkürzt das Asylverfahren und schränkt das Recht auf Arbeit für Asylsuchende ein. Bei unbegründeten Gesuchen kann auf eine persönliche Befragung verzichtet werden.

Die Teilrevision 1988 ermöglicht die zwangsweise Unterbringung von Asylbewerbern in Zentren. Eine Ausschaffungshaft von bis zu 30 Tagen wird möglich.

Die Teilrevision 1990 bringt die safe-country Regel: Auf Asylgesuche aus einem vom Bundesrat als sicher eingestuften Land braucht nicht eingegangen zu werden.

Das Bundesgesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 1995 bringt im Asylgesetz unter anderem die Möglichkeit der Internierung von "riskanten" abgewiesenen Asylbewerbern und Massnahmen gegen straffällige Asylbewerber.

Die Totalrevision 1998/99 erleichtert die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Sie verschärft die Bestimmungen gegen Asylmissbrauch (auf Asylgesuche von Personen ohne Papiere muss nicht eingetreten werden) und regelt den Fürsorgebereich neu. Die Totalrevision wurde am 13. Juni 1999 in einer Referendums-Abstimmung zusammen mit dem Bundesbeschluss über die Missbrauchsbestimmungen mit 70,6 bzw. 70,9 Prozent Ja angenommen.

Laut dem Entlastungsprogramm 2003 erhalten die Kantone vom Bund für Personen, deren Nichteintretens- und Wegweisungs-Entscheid rechtskräftig ist, keine Abgeltung für Sozialhilfe mehr. Die betroffenen Personen haben die Schweiz selbstverantwortlich zu verlassen.

Die Teilrevision 2004 geht auf einen indirekten Gegenvorschlag zur 2002 knapp verworfenen SVP-Asylmissbrauchsinitiative zurück. Sie bringt als Verschärfungen unter anderem die "Drittstaaten-Regelung", eine Verkürzung der Beschwerdefristen, und die Kürzung von Entwicklungshilfe an asylpolitisch unkooperative Länder. Gleichzeitig wird die humanitäre Aufnahme von abgewiesenen Asylsuchenden ermöglicht.

swissinfo und Agenturen

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