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Fall Ullrich: Schweiz leistet Deutschland Rechtshilfe

Beim aktuellen Betrugsverfahren ist Jan Ullrich alles andere als auf der Überholspur. Keystone

Im Dopingverfahren gegen den ehemaligen deutschen Rad-Profi Jan Ullrich erhält die Staatsanwaltschaft in Bonn Schweizer Rechtshilfe. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde Ullrichs nicht eingetreten.

Dieser Inhalt wurde am 23. Juli 2007 publiziert Minuten

Der in der Schweiz wohnhafte Ullrich hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Bankunterlagen an die deutschen Behörden ausgehändigt werden.

In dem am Montag veröffentlichten Urteil geht es um die Schweizer Rechtshilfe an Deutschland im Betrugsverfahren gegen Ullrich und dessen früheren Betreuer, den Belgier Rudy Pevenage.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte sich nach den Unterlagen eines Bankkontos erkundigt, das Ullrich bei der Credit Suisse in Kreuzlingen unterhält.

Die deutschen Ermittler vermuten, dass der im Kanton Thurgau lebende Tour-de-France-Sieger von 1997 über dieses Konto Geld an den spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes und an andere Personen für die Verabreichung von verbotenen Dopingmitteln überwiesen hat.

Ullrich wehrte sich mit allen Mitteln

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ordnete bereits im vergangenen Januar die Herausgabe der Unterlagen an die deutschen Behörden an.

Und zwar für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 30. Juni 2006. Ullrich wehrte sich jedoch mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Rechtshilfeleistung.

Am 16. Mai unterlag er mit einer Beschwerde vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Auf den dagegen erhobenen Rekurs trat das Bundesgericht in Lausanne nun gar nicht ein.

Beschlagnahmtes Material

Der leitende Staatsanwalt des Kantons Thurgau, Hans Ruedi Graf, sagte, seine Verfügung sei damit rechtskräftig geworden. Er werde die fraglichen Kontounterlagen nun umgehend den deutschen Behörden übergeben.

Zudem will Graf mit dem Anwalt Ullrichs Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob dieser auch in die Aushändigung von Material einwilligt, das bei einer Hausdurchsuchung in Ullrichs Villa in Scherzingen am vergangenen 13. September beschlagnahmt worden war. Es geht um die Auswertung von Handys und anderer Datenträger.

Besonders schwerer Fall

Willigt Ullrich nicht in das vereinfachte Verfahren ein, muss Graf auch in diesem Punkt eine formelle Schlussverfügung erlassen, gegen die wiederum Beschwerde bis nach Lausanne geführt werden kann.

An der Zulässigkeit der Rechtshilfe liess das Bundesgericht im jetzt gefällten Urteil allerdings keinen Zweifel offen. Und zwar ohne sich zur Grundsatzfrage zu äussern, ob die Vorwürfe gegen Ullrich auch in der Schweiz als Betrug strafbar wären.

Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt gegen Ullrich wegen Verdachts auf Betrug in einem besonders schweren Fall. Pevenage muss sich wegen Beihilfe dazu sowie wegen Verstosses gegen das deutsche Arzneimittelgesetz verantworten.

"Ich habe mir nichts vorzuwerfen, keinen betrogen und niemandem geschadet", hatte Ullrich an einer Pressekonferenz nach seiner Suspendierung von der letztjährigen Tour de France erklärt.

swissinfo und Agenturen

Jan Ullrich

1997 gewann Ullrich als erster Deutscher die Tour de France, danach wurde der 33-Jährige fünfmal Zweiter.

1999 und 2001 gewann er den Weltmeistertitel im Zeitfahren.

2006 wurde Ullrich kurz vor dem Start wegen Doping-Verdachts von der Tour de France ausgeschlossen.

Zuvor hatte er die Tour de Suisse gewonnen.

Im Februar 2007 gab er bekannt, dass er sich aus dem Profi-Radrennsport zurückziehe.

Nun ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Kapitän der Mannschaft T-Mobile wegen Betrugs.

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