Einigung im Fluglärm-Streit: Das weitere Vorgehen
Nachdem die Eckwerte des Staatsvertrags über die An- und Abflüge über deutschem Gebiet feststehen, folgen nun Expertengespräche zur Aushandlung der Details des Staatsvertrags. Ferner braucht der Flughafen Zürich-Kloten ein neues Betriebsreglement. Ab 1. Septemer greifen die ersten Sofortmassnahmen.
Die vor Jahresfrist aufs Eis gelegte Arbeit an einem neuen Betriebsreglement für den Flughafen Zürich-Kloten wird wieder aufgenommen. Das Betriebsreglement ist insofern ein brisantes Dossier, als es die An- und Abflugrouten festlegt. Im Moment ist jedoch noch offen, welche Regionen in den Kantonen Zürich, Aargau, Schaffhausen und Thurgau wegen drohendem neuen Fluglärm am meisten bangen müssen.
Vokswirtschaftsdirektor Rudolf Jeker kann Machtwort sprechen
Das künftige Betriebsreglement wird vom Verwaltungsrat von "Unique Zurich Airport" verabschiedet. Entscheiden kann letztlich jedoch der Kanton Zürich, der im Unique-Verwaltungsrat über eine Sperrminorität verfügt. Laut Unique-Sprecher Lukas Hässig kann Volkswirtschaftsdirektor Rudolf Jeker "ein Machtwort" sprechen. Dies sei auch gegen den Wunsch des "runden Tischs" - einem Beratungsgremium, dem Vertreter der Flughafengemeinden angehören - durchaus denkbar.
Prüfung neuer technischer Systeme
Laut Hässig ist der Anflug von Norden nach wie vor die einfachste Lösung. Geprüft würden deshalb nicht nur neue Anflugwege, sondern auch neue technische Systeme. Hässig spielte damit auf eine technisches System an, welches Anflüge von Norden ohne ein Überfliegen von deutschem Staatsgebiet zulässt.
Überprüfung des Vertrags in spätestens acht Jahren
Der Staatsvertrag, den die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig am Montag ausgehandelt haben, wird spätestens in acht Jahren überprüft. Dabei wird die Entwicklung im Luftverkehr am Flughafen Zürich eine zentrale Rolle spielen.
Leuenberger und Bodewig hatten sich auf den Kompromiss geeinigt, nach einer Überganszeit von 41 Monaten die Zahl der Flüge von und nach Zürich über Süddeutschland auf jährlich 99'999 zu beschränken. Während der Überganszeit bleibt alles beim alten. Diese Frist ist in Deutschland als zu lange kritisiert worden.
Nachtruhezeit als Sofortmassnahme
Laut Hans Ulrich Aebersold, Sprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), gilt als Sofortmassnahme ab 1. September 2001 eine Nachtruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr. Mit dem Flugplanwechsel werde ab Herbst 2002 an Wochenenden und Feiertagen für An- und Abflüge via Süddeutschland eine Nachtruhe von 20 bis 9 Uhr eingeführt.
swissinfo und Agenturen

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