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Einigung im Baugewerbe

Während Monaten wurde gerungen - nun soll die Frührente ab Mitte 2003 eingeführt werden. Keystone

Um ein halbes Jahr verzögert, kommt das Rentenalter 60 auf dem Bau nun doch - schrittweise ab Sommer 2003.

Dieser Inhalt wurde am 12. November 2002 publiziert

Unstimmigkeiten zwischen Gewerkschaften und Baumeister hatten am 4. November zu einem schweizweiten historischen Streiktag geführt.

Der Baumeisterverband (SBV) und die Gewerkschaften GBI und syna haben im Steit um die Umsetzung der Frühpensionierung der Bauarbeiter mit 60 Jahren eine Einigung erzielt.

Die Präsidenten des SBV und der Gewerkschaft GBI, Heinz Pletscher und Vasco Pedrina, unterzeichneten am Dienstag in Zürich die entsprechende Vereinbarung. Auch die anderen Mitglieder der Verhandlungs-Delegationen setzten ihre Unterschrift darunter.

Ursprüngliche Vereinbarung bleibt bestehen

Die Vereinbarung sagt, dass die heute 64- und 63-jährigen Bauarbeiter nun per 1. Juli 2003 in die Frührente gehen können.

Jeweils auf Jahresbeginn der folgenden Jahre folgen abgestuft die weiteren Jahrgänge (2004: 62-jährige, 2005: 61-jährige), bis ab dem 1. Januar 2006 auch die dann 60jährigen Bauarbeiter in den Ruhestand treten können.

Gute Rente

Diese Regelung war von beiden Seiten unbestritten. Die Baumeister wehrten sich nie gegen das Rentenalter 60. Allerdings wurden Bedenken laut, dass die Frühpensionierung, die ja über einen Fonds finanziert werden muss (um die Renten-Reduktion der eigentlichen Pensionkasse auszugeichen), nicht bezahlt werden könnte. Deshalb zögerte der SBV mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrages.

Doch konnte bei den Verhandlungen diese Bedenken offensichtlich zerstreut werden. Die Rente beträgt - wie im Frühjahr ausgehandelt - 70% des letzten Bruttolohnes. Dazu kommt, vor allem für tiefere Einkommen, ein Sockelbetrag von maximal 6000 Franken. Alle Frührentner erhalten demnach rund 80% des letzen Lohnes.

Arbeitgeberbeiträge plafoniert

Die dazu geschaffene Stiftung wird während der gesamten Zeit der Frühpensionierung (also bis zum 65. Altersjahr) die Beiträge der Arbeitnehmer an die AHV und BVG-Vorsorgestiftung übernehmen.

Damit die Stiftung finanziell gesund starten kann und gesund bleibt, werden die Arbeitgeberbeiträge rückwirked ab Juli 2002 auf 4,66% festgesetzt. Ab dem 1. Januar 2005 beträgt dann der Satz wieder, wie im Frühjahr vereinbart, 4%. Die Arbeitnehmer bezahlen ab dem 1. Juli 2002 1% des Lohnes an die Stiftung.

Die Arbeitnehmer verzichten aber in diesem und dem kommenden Jahr weitgehend auf Lohnerhöhungen. Gewährleistet ist - auch dies ein Resultat der aktuellen Verhandlungen - der Teuerungsausgleich.

Um die Bedenken der Baumeister zu entkräften, die Stiftung werde zu wenig Geld haben und die Arbeitgeber müssten weitere Beiträge zuschiessen, haben die Gewerkschaften zugestimmt, die Arbeitgeberbeiträge bis 2011 zu plafonieren.

Beide Seiten zufrieden

"Der Kampf hat sich gelohnt", schreibt die GBI in ihrer Mitteilung. Die Vereinbarung entkräfte die Ängste der Baumeister, entspreche aber - mit Ausnahme des Termins - der Einführung der ursprünglichen Regelung.

Die Lösung sei wirtschaftlich zu verantworten und langfristig berechenbar, heisst es beim Baumeisterverband. Damit seien die Voraussetzungen für "eine neue Phase streikfreier, sozialpartnerschaftlicher Beziehungen" im Bauhauptgewerbe gegeben.

swissinfo und Agenturen

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