Ein Jahr voller Gefahren für das Schweizer Bankgeheimnis
Das Jahr 2000 brachte im Kampf der Europäischen Union gegen die Steuerhinterziehung die Wende. Endlich kam es zu einem Vertrag über die Besteuerung von Sparguthaben, und nun richten sich alle Blicke auf die Schweiz.
Für die Europäische Union ist das Problem einfach, die Lösung aber äussert kompliziert. Das Problem ist das Abwandern der Spargelder der Europäerinnen und Europäer in Länder, in denen sie die Besteuerung der Zinsen aus diesem Vermögen umgehen können.
Die Lösung ist die Harmonisierung der Besteuerung von Sparguthaben von im Ausland wohnenden Personen. Lange reichten sich die Länder, welche das EU-Präsidium inne hatten, diese "heisse Kartoffel" alle sechs Monate weiter. Portugal und Frankreich ist es dann endlich gelungen, die Angelegenheit in unerwarteter Weise aus der Sackgasse zu führen, ohne dass allerdings eine konkrete Harmonisierung erreicht wurde. Die Unsicherheit liegt vor allem in der Haltung der Drittländer, allen voran die Schweiz, welche als Konkurrentin Nummer eins gilt.
Die EU-Mitgliedsländer beschlossen im Juni in Feira ein Verbot des Bankgeheimnisses in absehbarer Zeit. Während einer Übergangsperiode von sieben Jahren können die Länder, die das Bankgeheimnis kennen (Luxemburg, Belgien, Österreich) dieses beibehalten, wenn sie eine Quellenbesteuerung einführen. Ende November legten die Finanzminister in Brüssel die Modalitäten dieser Quellensteuer fest: 15 Prozent während dreier Jahre, danach 20 Prozent und eine Rückerstattung von 75 Prozent an das Wohnsitzland.
Vor Beginn dieser Übergangsperiode wird die EU "Diskussionen" mit den Drittländern aufnehmen, um von ihnen "gleichwertige Massnahmen" zu verlangen. Die Schweiz fürchtet die europäischen Unterhändler nicht. Sie ist bereit, "nach einer Lösung zu suchen", wie Bundesrat Pascal Couchepin sagte. Die vorgezogene Steuer anpassen, sicher ... das Bankgeheimnis aufgeben, auf keinen Fall.
Luxemburg, wo der grösste Teil des Fluchtkapitals hinfliesst, wird der Schweiz nichts schenken. Wenn das Grossherzogtum der Meinung ist , dass unsere Konzessionen zu wenig weit gehen, wird es den ganzen Prozess blockieren.
Ein einziges Ziel scheint erreicht: Der Informationsaustausch gehört von nun an zum "acquis communautaire", also zum EU-Rechtsbestand, der für alle beitrittswilligen Länder gilt. Nun will aber der Schweizer Bundesrat offenbar zwar der EU beitreten, das Bankgeheimnis aber nicht aufgeben.
Thierry Zweifel, Brüssel

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