Eidg. Abstimmungen: Volksinitiativen deutlich abgelehnt
Volk und Stände (Kantone) haben am Wochenende die vier traktandierten Volksinitiativen verworfen und der Justizreform zugestimmt. Damit folgten sie ohne Ausnahme den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament. Die Stimmbeteiligung betrug knapp 42 Prozent.
Volk und Stände (Kantone) haben am Wochenende (11./12.03.) die vier traktandierten Volksinitiativen verworfen und der Justizreform zugestimmt. Damit folgten sie ohne Ausnahme den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament. Die Stimmbeteiligung betrug knapp 42 Prozent.
Die Initiative “für eine Beschleunigung der direkten Demokratie”, die eine drastische Verkürzung der Behandlungsfrist für Volksinitiativen auf ein Jahr verlangte, wurde mit 1 278 175 Nein (69,8 Prozent) gegen 552 506 Ja (30,2 Prozent) verworfen. Kein Kanton meldete eine Ja-Mehrheit.
Besonders stark war der Widerstand gegen die Initiative in den Kantonen Wallis (76,6 Prozent Nein) und Appenzell Innerrhoden (76,1). Das beste Resultat erzielte die Initiative im Kanton Tessin (61,1 Prozent Nein-Stimmen). Nur in Schaffhausen (66,3) und Schwyz (66,2) blieb der Anteil der Nein-Stimmen unter zwei Dritteln.
Samenspende bleibt erlaubt
Ein klares Veto legten die Stimmenden gegen die Initiative “für eine menschenwürdige Fortpflanzung” ein. Für das Volksbegehren, das die Samenspende und die in vitro-Befruchtung verboten hätte, stimmten lediglich 514 361 (28,1 Prozent). Sämtliche Kantone und 1 318 435 der Stimmenden (71,9 Prozent) lehnten die Initiative ab.
Am deutlichsten war die Ablehnung in der Westschweiz. Das Höchstresultat lieferte mit 84,8 Prozent Nein-Stimmen der Kanton Waadt vor Genf (84,7), dem Jura (80,7) und Neuenburg (80,0). Am meisten Verständnis für die Initiative zeigten die Stimmberechtigten im Tessin, wo der Nein-Stimmen-Anteil 61,9 Prozent betrug.
Keine Halbierung des Verkehrs
Gescheitert ist auch die Initiative, welche die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs innert zehn Jahren forderte. Mit 1 480 566 Nein (79,2 Prozent) gegen 386 508 Ja (20,8 Prozent) fiel das Verdikt überaus deutlich aus. Auch dieses Volksbegehren wurde in keinem Kanton gutgeheissen.
Vor allem in der Westschweiz war der Widerstand gegen die Einschränkung der Mobilität massiv. Die höchsten Nein-Anteile meldeten die Kantone Wallis (90,0 Prozent), Jura (86,0), Schwyz (85,8) und Freiburg (85,5). Einen Achtungserfolg erzielte die Initiative einzig im Kanton Basel-Stadt mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 66,1 Prozent.
Quoteninitiative chancenlos
Ebenfalls keine Chance hatte die Initiative für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden. Alle 26 Kantone und 1 521 470 der Stimmenden (82,3 Prozent) lehnten Mindest-Frauenquoten für Bundesrat, Parlament und Gerichte ab. Unterstützt wurde die Initiative lediglich von 326 191 Stimmberechtigten (17,7 Prozent).
Die deutlichste Abfuhr erteilten dem Volksbegehren die Kantone Appenzell Innerrhoden (92,9 Prozent Nein), Nidwalden (89,2) und Obwalden (88,1). Nur gerade in Genf (68,9 Prozent), Basel-Stadt (73,6) und Neuenburg (74,9) lehnten weniger als drei Viertel der Stimmenden die Initiative ab.
Justizreform klar angenommen
Ungefährdet war die einzige Vorlage, die aus der Küche von Bundesrat und Parlament kam: Mit 1 542 798 Ja (86,2 Prozent) und allen Kantonsstimmen gegen 247 380 Nein (13,8 Prozent) nahm die Mini-Justizreform die Hürde souverän.
Besonders deutlich sprachen sich die Kantone Genf (92,3 Prozent), Basel-Stadt (91,7), Tessin (90,1) und Zürich (90,0) für die Reform aus. Weitere acht Stände meldeten über 85 Prozent Ja-Stimmen. Am wenigsten begeistert von der Reform zeigten sich die Stimmberechtigten in den Kantonen Obwalden (69,2), Wallis (70,7) und Uri (73,7).
Die Justizreform ist Teil der Verfassungsreform, deren Kern das Anfang Jahr in Kraft getretene neue Grundgesetz bildet. Sie soll den Rechtsschutz verbessern, das Bundesgericht entlasten und das Zivil- und Strafprozessrecht vereinheitlichen. Auf eine Verfassungsgerichtsbarkeit und neue Zugangsbeschränkungen haben die Räte verzichtet.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!