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Ehrverletzungsprozess um Zoë Jenny und ihren Vater mit Vergleich beigelegt

Ein von der Schriftstellerin Zoë Jenny und ihrem Vater Matthyas Jenny angestrengter Ehrverletzungsprozess ist am Dienstag (02.02.) mit einem Vergleich beigelegt worden. Ein Autor, dessen Verleger und ein Journalist müssen Jennys je 6000 Franken zahlen.

Dieser Inhalt wurde am 02. Februar 2000 publiziert

Ein von der Schriftstellerin Zoë Jenny und ihrem Vater Matthyas Jenny angestrengter Ehrverletzungsprozess ist am Dienstag (02.02.) mit einem Vergleich beigelegt worden. Ein Autor, dessen Verleger und ein Journalist müssen Jennys je 6000 Franken zahlen.

Auslöser für den Rechtsstreit vor dem Basler Strafgericht war die Erzählung "Hummerpark" des Schriftstellers Martin Roda Becher, der wie Zoë und Matthyas Jenny in Basel lebt. Im August 1998 wurde "Hummerpark" im Nachrichtenmagazin 'Facts' als Schlüsselerzählung bezeichnet, für die Jennys ohne ihr Wissen Modell gestanden seien.

Anspielungen auf Inzest

Als Privatkläger vor Gericht gegangen sind Zoë und Matthyas Jenny wegen Anspielungen auf eine sexuelle Beziehung zwischen den beiden Figuren der Erzählung. "Inzest, latent bleibend, ist das Thema von "Hummerpark", hiess es dazu wörtlich im 'Facts'-Artikel. Im nächsten Satz wurde indes betont, Becher lege Wert darauf, "dass er nichts über die Jennys andeuten will".

Die Frage, auf welchem Weg die Geschichte, das Thema Inzest und die Verknüpfung mit Vater und Tochter Jenny ins 'Facts' kamen, beschäftigte das Strafgericht am Dienstag längere Zeit. Bevor es jedoch ein Urteil fällen musste, kam nach zähem Ringen ein Vergleich zu Stande.

Die drei Beklagten - neben dem 'Facts'-Redaktor und Martin Roda Becher stand auch dessen deutscher Verleger Axel Dielmann vor Gericht - bedauern im Vergleich, dass in der Erzählung respektive im Artikel ein "die Persönlichkeiten verletzendes Bild" von Zoë und Matthyas Jenny entstanden sei. Sie entschuldigen sich und bezahlen Vater und Tochter Jenny je 6000 Franken.

"Hummerpark" bleibt unveröffentlicht

Im Vergleich verzichten Becher und sein Verleger zudem auf die Veröffentlichung respektive Herausgabe der Erzählung "Hummerpark". Deren Publikation war bereits Ende Mai 1999 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main verboten worden.

Zoë Jenny leidet noch immer unter dem Gerücht

Zoë Jenny, seit ihrem Erstling "Das Blütenstaubzimmer" ein Star der Literaturszene, wies in einer Erklärung vor Gericht auf die Folgen der Publikationen hin. Dem "entsetzlichen, rufmörderischen Gerücht", Opfer sexueller Gewalt mit ihrem Vater als Täter zu sein, sei sie im gesamten deutschsprachigen Raum ausgesetzt, sagte die 26-jährige Autorin.

Noch heute werde sie auf den Artikel angesprochen und müsse sich verteidigen, sagte die Schriftstellerin, die sich in ihrem privaten und beruflichen Leben beeinträchtigt sieht. Ihr Vater, früher selbst Autor und Verleger, habe wegen der Angelegenheit alle literarischen Aktivitäten aufgegeben.

Der zweite Roman von Zoë Jenny mit dem Titel "Der Ruf des Muschelhorns" ist am 12. Januar 2000 erschienen.

SRI und Agenturen

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