Ehepaar wegen Terror-Propaganda verurteilt
Erste Schuldsprüche in der Schweiz wegen Unterstützung einer islamistischen Terrorgruppe: Ein Tunesier erhielt 24 Monate Gefängnis, seine Frau sechs Monate bedingt.
Das Paar hatte Internetforen betrieben, die von islamistischen Terroristen zum Austausch von Nachrichten und für Propaganda genutzt wurden.
Er sei glücklich über das Urteil, sagte Claude Nicati, der stellvertretende Bundesanwalt, nachdem die Beiden am Donnerstag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona schuldig gesprochen wurden.
"Dieses Urteil wird weit reichende Folgen haben", gab er sich überzeugt. Die Bundesanwaltschaft (BA) müsse die schriftliche Begründung des Urteils nun gut studieren.
Es sind die ersten Schuldsprüche gegen Islamisten, die das Schweizer Bundesstrafgericht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation (Art. 260ter der Bundesverfassung) fällte.
Anklage kam durch
Der Gerichtsvorsitzende Bernard Bertossa sagte bei der mündlichen Urteilseröffnung, der 39-jährige Tunesier habe nicht einfach vom Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht.
Das Gericht folgte weitgehend der Anklage und sprach den früher im freiburgischen Düdingen wohnhaft Gewesenen in folgenden Punkten schuldig: Unterstützung einer kriminellen Organisation, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Gewaltdarstellungen sowie der Anleitung zum verbrecherischen Gebrauch von Sprengstoff.
Im Falle seiner Ehefrau, einer 48-jährigen Belgierin marokkanischer Abstammung, die mit dem Hauptangeklagten nach islamischen Recht verheiratet ist, verhängte das Gericht eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre.
Witwe von Massud-Mörder
Sie wurde ebenfalls der Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie im Anklagepunkt der Gewaltdarstellungen der Gehilfenschaft schuldig gesprochen.
Bertossa sagte, die Angeklagte sei keineswegs passiv geblieben und habe sich auch zur Militanz bekannt. Sie ist die Witwe eines der beiden Selbstmordattentäter, die den afghanischen Milizführer Ahmed Schah Massud zwei Tage vor den Anschlägen vom 11. September 2001 mit einem Selbstmordanschlag töteten.
Schockierende Bilder
Die Verurteilten hatten vom Kanton Freiburg aus Internetforen betrieben, die von islamistischen Terroristen zum Austausch von Nachrichten und für Propaganda genutzt wurden.
Über die Seiten wurden auch Bilder und Videos von grausamsten Exekutionen, Erniedrigungen und Folterungen verbreitet.
"Nicht für Inhalt verantwortlich"
Die Angeklagten hatten zugegeben, entsprechende Seiten betreut zu haben. Für den Inhalt wollten sie aber keine Verantwortung übernehmen. Es sei immer wieder vorgekommen, dass einer der über tausend User einschlägiges Material placiert habe.
Richter Bernard Bertossa liess diesen Einwand nicht gelten. Seiner Ansicht nach hatte das Ehepaar nicht nur mit Terroristen sympathisiert, sondern diese mit dem Aufbau der Internetforen auch tatkräftig unterstützt. Für Terroristen sei das Internet heute eine unverzichtbare Waffe, hielt Bertossa fest.
Andere Faktenlage
Für Claude Nicati bedeutet der Schuldspruch von Bellinzona ein grosser Erfolg. Denn beim ersten so genannten El-Kaida-Prozess im vergangenen Februar hatte die BA noch eine Niederlage erlitten, da alle sieben Angeklagten vom Vorwurf der Unterstützung einer kriminellen Organisation freigesprochen wurden.
Im Vergleich zum damaligen Prozess sei die Faktenlage nun total anders gewesen, sagte Nicati. Insbesondere konnte er den Angeschuldigten diesmal die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nachweisen.
swissinfo und Agenturen
In Kürze
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona führte zum zweiten Mal einen Prozess im Kontext terroristischer Aktivitäten.
Der erste Prozess endete mit Freisprüchen wegen Mangels an Beweisen. Das Urteil erfolgte am 28. Februar 2007.
In der Schweiz gibt es derzeit noch andere hängige Verfahren im Zusammenhang mit Terrorismus.
Im vergangenen September wurde eine Voruntersuchung gegen mehrere in der Schweiz verhaftete Personen aus Nordafrika eröffnet. Sie werden beschuldigt, an der Planung von Anschlägen auf israelische Flugzeuge beteiligt zu sein.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!