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EFTA: bessere Handels-Rechte in Mexiko

EFTA

Das Freihandels-Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko kommt im Juni in die Eidgenössischen Räte. Der Bundesrat hat am Mittwoch (14.02.) die Botschaft verabschiedet. Das Abkommen soll im Juli in Kraft treten.

Dieser Inhalt wurde am 14. Februar 2001 publiziert

Die Schweizer Wirtschaft wird dann zum mexikanischen Markt den gleich privilegierten Zugang haben wie die Konkurrenz aus der EU, den USA und Kanada. Mexiko ist der erste Übersee-Partner, mit dem die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen and Schweiz) ein Freihandels-Abkommen unterzeichnet haben.

Es ermöglicht nicht nur die Verwirklichung des Freihandels mit Industriegütern (Nullzoll ab 2007), sondern auch die Liberalisierung der Dienstleistungs-Märkte und des öffentlichen Beschaffungswesens. Der Handel mit Agrarprodukten wird in bilateralen Abkommen zwischen Mexiko und den einzelnen EFTA-Staaten geregelt.

Zölle entlastet

Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz: Die Schweizer Exporte betragen gegen eine Milliarde Franken pro Jahr. Die Direkt-Investitionen in Mexiko belaufen sich auf nahezu vier Mrd. Franken. Das Abkommen wird die Schweizer Exporte um Zölle von jährlich über 100 Mio. Franken entlasten.

Die Schweiz will ihre Freihandelspolitik weiter ausweiten. So haben die EFTA-Staaten im letzten Dezember Verhandlungen über ein Freihandels-Abkommen mit Chile aufgenommen. In den nächsten Wochen folgen Gespräche mit Singapur und Südafrika

swissinfo und Agenturen

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