EDA gegen Dumdum-Munition
Der Wunsch der kantonalen Polizei-Kommandanten nach Einsatz von Deformations-Geschossen erscheint dem Aussenministerium in Bern problematisch. Solche Geschosse sind vom internatioanlen Völkerrecht als Kriegsmunition verboten.
Der Verwendung dieser Munition durch die Polizeien wäre kaum mit dem Einsatz der Schweiz für internationale humanitäre Rechtsgrundsätze in Einklang zu bringen, gab der Sprecher des Eidg. Departemts für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Livio Zanolari, zu bedenken.
Die dumdum-artigen Geschosse verursachen grössere Wunden als herkömmliche Projektile. Ob ihre Verwendung mit dem internationalen Völkerrecht konform sei, scheine zumindes zweifelhaft. Die Frage müsse eingehender untersucht werden. Die Schweiz engagiere sich weltweit für die Respektierung humanitärer Grundsätze. Dies gelte auch und gerade für Waffen, die besonders grosse Verletzungen hervorrufen, erklärte der Sprecher.
Umstrittene Munition
Die kantonalen Polizeidirektoren hatten kürzlich den Wunsch ihrer Korps nach Einführung solcher «mannstoppender» Deformationsgeschosse unterstrichen. Die Geschosse deformieren sich im Körper des Getroffenen, verursachen grössere Wunden und Schmerzen.
Die Chance des Getroffenen, zu fliehen oder auf die Polizei zu schiessen, ist erheblich kleiner als bei herkömmlicher Munition. Ferner treten Deformationsgeschosse seltener wieder aus dem Körper aus, was die Gefährdung von Dritten verringert. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 verbietet den Einsatz von Deformationsgeschossen im Krieg.
Das Thema Deformationsgeschosse im Polizeieinsatz hatte bereits Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG) zu einem parlamentarischen Vorstosse bewogen, den er am 19. Juni einbrachte. Das Justiz- und Polizeidepartment bereitet eine Anwort vor. Über den Einsatz entscheiden letztlich die Kantone selber, und zwar aufgrund einer Empfehlung durch die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.
swissinfo und Agenturen

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