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Durchzogene KVG-Bilanz

Patienten setzen auf Vertrautes und wechseln ihre Krankenkasse selten. Keystone Archive

Auch nach fünf Jahren ist die Bilanz des Kranken-Versicherungs-Gesetzes (KVG) durchzogen. Der Wettbewerb spielt nur beschränkt, Kassenwechsel sind selten, Sparmodelle wie HMO treten an Ort, die Prämienverbilligung verfehlt häufig ihr Ziel.

Dieser Inhalt wurde am 27. März 2001 publiziert

Das Bundesamt für Sozialversicherung hat am Dienstag (27.03.) neun Berichte präsentiert, in denen die Wirkungen des Krankenversicherungs-Gesetzes(KVG) untersucht wurde, welches Anfang 1996 in Kraft getreten ist.

Wenig Wettbewerb

Eine dieser Studien zeigt, dass sich das KVG stabilisierend auf die Tarife ausgewirkt hat. In der Regel können sich die Versicherer beim Bundesrat mit ihren Beschwerden gegen höhere kantonale Spitaltarife durchsetzen. Kostenverlagerungen und Mengenausweitung verhindern aber eine entsprechende Reduktion der Gesundheitskosten.

Der Wettbewerb unter den Kassen ist zwar stärker geworden, erschöpft sich aber weitgehend in der Jagd nach guten Risikogruppen. Die Versicherten ihrerseits machen wenig von der Möglichkeit Gebrauch, die Kasse zu wechseln. Nach einer Stichprobe sind es nur 14 Prozent und überwiegend jüngere Personen.

HMO-Boom vorbei

Alternative Versicherungsformen wie das Hausarztmodell und die HMO-Gesundheitszentren hatten mit dem Inkrafttreten des KVG sprunghaft zugenommen. Heute sind gut eine halbe Million einer Versicherung ohne freie Arztwahl angeschlossen. Vor allem die HMO befinden sich nun aber in einer Phase der Stagnation und müssen nach neuen Wegen suchen.

Bei Diagnose und Behandlung garantiert der Leistungskatalog der Grundversicherung laut einer weiteren Studie eine ausreichende Versorgung der ganzen Bevölkerung. Bei der Prävention hingegen sehen die Experten die Gefahr einer Zweiklassenmedizin, weil die Franchise gesunde Versicherte von vorsorglichen Massnahmen abhalten könne.

Prämienverbilligung ungenügend

Das Instrument der Prämienverbilligung hat sich eingespielt. In manchen Kantonen und bei verschiedenen einkommensschwachen Gruppen ist das sozialpolitische Ziel aber noch nicht erreicht, wie die untersuchten Fallbeispiele zeigen. Oft übersteigt die verbleibende Prämienlast die Richtschnur von sechs Prozent des verfügbaren Einkommens.

swissinfo und Agenturen

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