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Doppelbürger: Für welches Land ins Militär?

Keystone

Die Schweiz und Italien haben die Bedingungen für den Militärdienst von Doppelbürgern geregelt. Verteidigungs-Minister Samuel Schmid unterzeichnete in Rom einen entsprechenden Staatsvertrag mit Italien.

Dieser Inhalt wurde am 28. Februar 2007 - 10:26 publiziert

Auch mit andern Ländern besitzt die Schweiz gleichlautende Abkommen. Es gibt jedoch auch Länder, die einen solchen Vertrag ablehnen.

Gemäss Auskunft der Auslandschweizer-Organisation ASO besitzen rund 70% der Schweizer Bürger im Ausland auch noch eine andere Staatsbürgerschaft, sind demnach Doppelbürger.

Darunter auch eine stattliche Zahl junge Männer, welche militärpflichtig sind. Wo nun müssen sie ihren Militärdienst leisten. In der Schweiz oder in ihrem Zweitland?

Das Gesetz in der Schweiz sagt dazu: "Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wehrpflicht eines Schweizer Bürgers. Schweizer, die jedoch nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig."

Weiter schreibt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): "Vorbehalten bleiben bilaterale Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger."

Jetzt auch Italien

Solche Abkommen hat die Schweiz mit etlichen Staaten abgeschlossen. Am Montag reiste der Schweizer Verteidigungsminister Samuel Schmid nach Rom, wo er unter anderem ein solches Abkommen mit Italien unterzeichnete.

So ist nun der Militärdienst von schweizerisch-italienischen Doppelbürgern geregelt. "Die italienisch-schweizerischen Doppelbürger leisten ihren Militärdienst in dem Land, in dem sie zu Beginn jenes Jahres Wohnsitz haben, in dem sie 18 Jahre alt werden", heisst es in einem Communiqué des VBS.

Abkommen mit anderen Staaten

Gleichlautende Abkommen besitzt die Schweiz seit 1999 mit Österreich und gar seit 1937 mit den USA, erklärte Sebastian Hueber, Sprecher des VBS gegenüber swissinfo.

Hier gibt es noch eine Zusatzregelung, die besagt, dass ein in den USA geborener US-schweizerischer Doppelbürger während eines Aufenthalts von bis zu zwei Jahren in der Schweiz nicht der Wehrpflicht unterstellt ist. Dauert der Aufenthalt länger, komme die allgemeine Regelung zur Anwendung.

Seit 1995 gilt das erwähnte Abkommen auch mit Frankreich. Ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über den Militärdienst der Doppelbürger sei in Bearbeitung, sagte Hueber.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jedoch erst kürzlich bestätigt, dass Deutschen Staatsangehörigen das Recht auf Doppelbürgerschaft weiterhin verwehrt bleibt.

Wer nach seiner Einbürgerung als Deutscher erneut seine frühere Staatsangehörigkeit erwirbt, dem darf der deutsche Pass wieder entzogen werden.

Griechenland weigert sich

Dass diese Abkommen Sinn machen, zeigt ein aktuelles Beispiel eines schweizerisch-griechischen Doppelbürgers. Dieser absolvierte in der Schweiz die Rekrutenschule, wurde aber bei seiner Einreise nach Griechenland ebenfalls in die griechische Armee eingezogen und leistet nun dort Dienst.

Das wird zu Problemen führen, wenn besagter Doppelbürger wieder in die Schweiz zurückkehrt. Denn laut Artikel 94 des Schweizerischen Militärstrafgesetzes wird mit Gefängnis bestraft, wer ohne Erlaubnis der Schweizer Landesregierung (Bundesrat) in fremden Militärdienst eintritt.

Sebastian Hueber weiss um die Probleme mit Griechenland. "Die Griechen weigern sich immer noch, ein entsprechendes Abkommen für den Militärdienst von schweizerisch-griechischen Doppelbürgern abzuschliessen."

So bleibt zu hoffen, dass die Schweizer Richter in diesem konkreten Fall beide Augen zudrücken werden.

swissinfo, Urs Maurer und Christian Raaflaub

In Kürze

Beim Treffen mit Amtskollege Arturo Parisi diskutierte Samuel Schmid nicht nur die Dienstpflicht von Doppelbürgern, sondern auch die Reform der Streitkräfte, die internationale Sicherheitslage und bilaterale Fragen.

Gleichentags besuchte Schmid auch das Kommando der Carabinieri, um sich über die Organisation dieser Polizei zu informieren, die teilweise dem italienischen Verteidigungsministerium untersteht.

Mit Blick auf die Diskussion über Armeeeinsätze im Inland interessierte sich Schmid an den Schnittstellen zwischen der polizeilichen und der militärischen Arbeit.

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