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Meinung

Höhere Unterschriftenzahl zum Schutz der Volksrechte

Die Reform der Volksrechte ist in der Schweiz ein politisches Tabu. Jetzt unternimmt die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) einen neuerlichen Vorstoss: Für eine Volksinitiative sollen bis 250'000 Unterschriften nötig sein. Was sich die BDP davon erhofft, erläutert Präsident Martin Landolt.

Dieser Inhalt wurde am 14. Juni 2016 - 16:50 publiziert
Martin Landolt, Nationalrat und Präsident BDP Schweiz

Die Fraktion der Bürgerlich-Demokratischen Partei der Schweiz (BDP) lanciert den Vorschlag, die Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen und Referenden in der Schweiz spürbar zu erhöhen und diese künftig nicht mehr als absolute Zahlen zu definieren, sondern als Prozentangabe in Relation zu den Stimmberechtigten. Der Kanton Genf beispielsweise hat die Unterschriftenzahl für Initiativen bei 4 Prozent der Stimmberechtigten fixiert.

Martin Landolt ist Nationalrat aus dem Kanton Glarus und Präsident der BDP Schweiz. zvg

Das Wichtigste vorweg: Über Verfassungsänderungen, also auch über höhere Hürden für die Volksrechte, befindet niemand anders als das Stimmvolk selbst. Und genau das ist ja das Faszinierende an unserer direkten Demokratie: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden selber über ihre eigenen Rechte und Pflichten.

Da aber Denk- und Diskussionsverbote in einer direkten Demokratie schädlich sind, will die BDP nun genau diese Fragestellung thematisieren und zu gegebener Zeit dem Stimmvolk unterbreiten. Im Gespräch mit Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern häufen sich nämlich die Sorgen über den inflationären Anstieg von Abstimmungen und den – aus ihrer Sicht – missbräuchlichen Einsatz der Volksrechte zu reinen Marketingzwecken.

Ebenso sorgen sich zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer darüber, dass die Schweiz ihre Erfolgsfaktoren inzwischen fast vierteljährlich zur Disposition stellt. Es geht ihnen dabei nicht um die Tatsache, dass dies möglich ist, sondern um die Kadenz und Häufigkeit. Die Schweiz hat bisher Stabilität und Rechtssicherheit als Erfolgsfaktoren ihres Wirtschaftsstandortes angepriesen. Unterschätzen wir deshalb nicht die schleichende Gefahr, zunehmend unberechenbar zu werden…

Bei der Einführung der Volksinitiative im Jahr 1891 wurde die Mindestzahl bei 50'000 Stimmberechtigten festgelegt, was damals 8 Prozent entsprach. Die letzte Anpassung fand im Jahr 1977 statt. Heute genügen weniger als 2 Prozent, für ein Referendum nicht einmal 1 Prozent der Stimmberechtigten… Die Frage muss erlaubt sein, ob damit der Bedeutung unserer Volksrechte gebührend Rechnung getragen wird.

In einer breiten Diskussion über den künftigen Umgang mit unseren Volksrechten gehören auch noch weitere Themen auf den Tisch: Zum Beispiel die Fristen, die Namensgebung von Initiativen, Kriterien der Ungültigkeit usw.. Eine direkte Demokratie darf und muss sich periodisch dieser Diskussion stellen, und das Parlament soll diese nicht verhindern. Stets in der Gewissheit, dass diejenigen das letzte Wort haben werden, welche davon betroffen sind: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Die in diesem Artikel geäusserten Ansichten sind ausschliesslich jene des Autors und müssen sich nicht mit der Position von swissinfo.ch decken.


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