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Als die Schweizer den Juden dieselben Rechte einräumten

Grosser Stern auf geschwellter Brust - Mitglieder des Jüdischen Turnvereins Bern 1935. zvg

Im Januar 1866 gewährten die Schweizer Stimmbürger ihren jüdischen Mitbürgern in einer Volksabstimmung die Niederlassungsfreiheit - ein historisches Ereignis im damals noch sehr jungen und modernen Bundesstaat. Doch die direkte Demokratie ist ein zweischneidiges Schwert, denn sie kann antisemitischen Verhaltensmustern Vorschub leisten.

Dieser Inhalt wurde am 22. Januar 2016 publiziert Minuten

"Das Gesetz von 1866 erlaubte es den Juden, sich überall in der Schweiz bedingungslos und ohne Einschränkung niederzulassen. Man konnte sie nicht mehr wie eine Ware loswerden, wie es manche wollten", erklärt Johanne Gurfinkiel, Generalsekretär der Coordination Intercommunautaire Contre l’Antisémitisme et la Diffamation"(CICADExterner Link) gegenüber swissinfo.ch. Die Organisation kämpft gegen Antisemitismus und Diffamation der Juden in der Schweiz.

Ungleiche Behandlung

Bis nach Mitte des 19. Jahrhunderts hatte die jüdische Minderheit nicht die Möglichkeit, in der Schweiz den Wohnsitz frei zu wählen. Dieses Recht blieb der Schweizer Bevölkerung seit der Gründung des modernen Bundesstaates 1848 vorbehalten.

Die Juden durften sich lediglich in zwei Gemeinden des Kantons Aargau - in Lengnau und Endingen - niederlassen, wo sie ihre Aufenthaltsbewilligung, einen so genannten Schutzbrief, alle 16 Jahre wieder erlangen mussten. Doch sogar in diesen zwei Gemeinden hatten die Juden nicht die komplette Freiheit, denn sie durften sich weder als Bauern noch als Handwerker betätigen.

Diese ungleiche Behandlung führte zu Protesten aus Ländern, mit denen die Schweiz Niederlassungsabkommen unterzeichnet hatte, nämlich Frankreich, die Niederlande, die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich. Diese Länder konnten die Diskriminierung ihrer jüdischen Staatsbürger in der demokratischen Schweiz nicht nachvollziehen.

Angesichts dieser Kritik schlägt die Regierung 1865 eine Teilrevision der Bundesverfassung vor. Sie sieht unter anderem vor, allen Schweizer Bürgern die Niederlassungsfreiheit zu gewähren. Am 14. Januar 1866 stimmt eine – knappe - Mehrheit von 53,2% des Schweizer Stimmvolkes sowie der Stände der rechtlichen Besserstellung zu.

Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 bringt den Juden acht Jahre später auch die Glaubens- und Kultusfreiheit.

Wendepunkt

Die Abstimmung vom 14.Januar 1866 war ein bedeutender Wendepunkt in der Geschichte der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz. Am vergangenen Wochenende fand in Bern ein offizieller Festakt zum 150-Jahr-Jubiläum der Gleichberechtigung der Schweizer Juden statt, organisiert vom Schweizerischen israelitischen GemeindebundExterner Link. Anwesend war auch der Schweizer Bundespräsident Johann Schneider-Ammann.

"Die Niederlassungsfreiheit ist fundamental, weil sie den Schweizer Juden zum ersten Mal das Gefühl gab, im politischen Gefüge der Schweiz ihren Platz gefunden zu haben. Was 1866 eingeführt wurde, wirkt bis heute nach. Seither ist die Schweiz für die Juden Heimat, sie selbst betrachten sich als vollwertige Bürger", stellt Jacques EhrenfreundExterner Link fest, Professor für moderne und zeitgenössische Geschichte der Juden und des Judentum an der Universität Lausanne.

"Das neue Gesetz bestärkte bei den Juden das Gefühl der patriotischen und nationalen Zugehörigkeit", bestätigt auch Johanne Gurfinkiel, und erachtet die Rechte, die den Juden 1866 zugestanden wurden, als entscheidend.

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