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Referendum: Volksabstimmung als Vetorecht

Dieser Inhalt wurde am 15. Mai 2015 - 08:45 publiziert

Das Referendum, 1874 in der Verfassung verankert, ist untrennbarer Teil der direkten Demokratie in der Schweiz. Es ist das Vetorecht, mit dem das Volk Entscheide des Parlaments ablehnen kann. Es gibt ein fakultatives und ein obligatorischen Referendum. Die Details dazu liefert die folgende Animation.

(Michele Andina, swissinfo.ch)

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