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Die Schweiz nähert sich dem Strafgerichtshof

Mutmassliche Kriegsverbrecher sollen künftig vor einem eigens für sie geschaffenen Gericht vorfahren, findet auch die Schweiz. Keystone

Die Schweiz soll sich am neuen internationalen Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen in Den Haag beteiligen. Nach dem Nationalrat befürwortet auch die Aussenpolitische Kommission des Ständerates die Schaffung eines ständigen Kriegsverbrecher-Tribunals.

Dieser Inhalt wurde am 17. Mai 2001 - 15:47 publiziert

Die Grosse Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat, hatte der Teilnahme in der vergangenen Frühlingssession gegen den Willen der SVP zugestimmt. Diese verlangte das obligatorische Referendum, weil sich die Schweiz zur Überstellung von Schweizer Bürgern verpflichte. Aussenminister Joseph Deiss hatte allerdings erklärt, dass ein solcher Fall sehr hypothetisch sei.

Nötiger Beitrag für die Menschenrechte

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates, der Kleinen Kammer, sagte nach Angaben ihres Präsidenten Bruno Frick (CVP/SZ) ohne Gegenstimme Ja zum so genannten Römer Statut, das bisher von 31 Staaten ratifiziert wurde.

Die Kommission sehe in dem Strafgerichtshof einen nötigen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechte und um Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bekämpfen. Der Gerichtshof würde anstelle der heutigen Ad-hoc-Tribunale wie etwa für Ruanda oder das ehemalige Jugoslawien als ein ständiges Gericht treten.

Tätig wird der Gerichtshof dann, wenn die für die Strafverfolgung zuständigen staatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Verbrechen ernsthaft zu verfolgen.

Der Gerichtshof wird nicht wie das bestehende Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag von den Vereinten Nationen, sondern von den Vertragsstaaten getragen. Damit das Gericht seine Tätigkeit aufnehmen kann, müssen 60 Staaten den Vertrag ratifiziert haben.

swissinfo und Agenturen

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