Die Schweiz hat ein billiges Parlament
Im Gegensatz zur Schweiz kennen die meisten Parlamente im Ausland persönliche, vom Staat bezahlte Assistentinnen und Assistenten.
Laut einer Studie der Universität Bern ist die Schweiz das einzige Land, in dem die Parlamentsmitglieder weder in einem Gemeinschaftsraum noch in einem separaten Büro über einen eigenen ständigen Arbeitsplatz verfügen.
Im internationalen Vergleich stehen hier zu Lande am wenigsten individuelle und kollektive personelle Ressourcen zur Verfügung. Eine Konsequenz davon ist, dass die Anstellung eines persönlichen Mitarbeiters von den eigenen Mitteln des Parlaments-Mitgliedes abhängt.
Vergleich hinsichtlich Professionalisierung
Laut der Vorstudie der Uni Bern lassen sich die Abgeordneten-Einkommen in "Hoch-professionalisiert" (umgerechnet mehr als 100'000 Franken), "Professionalisiert" (70'000 bis 100'000 Franken), "Semi-professionalisiert" (42'000-70'000 Franken) und "Teil-professionalisiert" (weniger als 42'000 Franken) einteilen. Die Zahlen stammen aus einer deutschen Untersuchung aus dem Jahr 1999.
Zur ersten Kategorie der hoch-professionalisierten Parlamente gehören neben jenen aus den USA und Deutschland unter anderem auch jene aus Belgien, den Niederlanden, Österreich oder Italien an.
In der zweiten Kategorie finden sich u.a. die Parlamente aus Dänemark, Finnland, Grossbritannien oder Schweden. Als semi-professionalisiert gelten die Volksvertretungen aus Neuseeland und Norwegen und teil-professionell sind diejenigen aus der Schweiz und Griechenland.
Nach Aufwand entschädigt sind nur die Schweizer Parlamentsmitglieder. Kein anderes Land kennt eine Entschädigung in Form von Taggeldern.
Parteienfinanzierung
Viele Länder Europas haben ein unverkrampfteres Verhältnis zu Geld in der Politik als die Schweiz. In Deutschland, Österreich, Italien, Spanien und Schweden werden jährlich über 50 Prozent der Ausgaben der Parteien von der öffentlichen Hand finanziert. Meistens ist auch die Parteien- und Wahlkampf-Finanzierung gesetzlich geregelt.
In der Schweiz kennt einzig der Kanton Tessin eine solche Regelung. Der Gesamtbetrag der Spenden für einen Wahlkampf darf 50'000 Franken nicht übersteigen. Parteien müssen Spenden über 10'000 Franken bei der Staatskanzlei in Bellinzona melden.
Rebecca Vermot

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Diskutieren Sie mit!