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Die Marc Rich Group und die Geldwäscherei

Der Rohstoffhändler Marc Rich beschäftigt die Bundesbehörden in Bern: Zusammen mit drei weiteren international tätigen Rohwaren-Handelsfirmen wehrt sich die in Zug ansässige Marc Rich Group gegen die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz.

Dieser Inhalt wurde am 01. Februar 2001 publiziert

Dieses erwähnt in Artikel 2, Buchstabe c die Rohwarenhändler, die auf eigene oder fremde Rechnung tätig sind, explizit als Finanzintermediäre, die dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen Gesetz unterstellt sind.

Am 31. März letzten Jahres lief die zweijährige Übergangsfrist ab, innerhalb der die unterstellten Finanzintermediäre entweder ein Bewilligungsgesuch bei der Kontrollstelle des Bundes einreichen oder sich einer anerkannten Selbstregulierungs-Organisation anschliessen mussten. Verstösse können mit Bussen von bis zu 200'000 Franken geahndet werden.

Im Falle der Marc Rich Group und dreier weiterer Rohwaren-Handelsfirmen ist bisher aber keine Verfügung oder Anzeige ergangen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement erklärte.

Die Entscheidgrundlagen seien vorhanden, doch sei wegen personellen Engpässen noch kein Entscheid gefällt worden. Der Widerstand gegen die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz hängt mit den aufwendigen Sorgfaltspflichten zusammen, die das Gesetz im Kampf gegen die Geldwäscherei vorschreibt.

Gemäss Medienberichten hatte die Marc Rich Group in Bern damit gedroht, im Falle der Unterstellung unter das Gesetz den Firmensitz nach London zu verlegen. Neben Marc Rich wehren sich auch die Grosskonzerne Glencore und De Beers gegen die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz. An Glencore hält Rich eine Minderheitsbeteiligung. Der Name der vierten Firma wurde bisher nicht bekannt.

swissinfo und Agenturen

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