Die Genfer Konventionen und ihre Geschichte
Das irakische Fernsehen zeigte am Sonntag Bilder von gefangenen US-Soldaten, was die USA mit Hinweis auf die Genfer Konventionen scharf kritisierten.
Nachfolgend ein Überblick über die in dem Vertragswerk von 1949 festgeschriebenen Regeln.
Als "Kriegsgefangener" ist zu behandeln, wer als Mitglied der Streitkräfte eines Landes gefangen genommen wird.
Zudem können auch Kämpfer nicht-staatlicher Truppen den Status von Kriegsgefangenen erhalten, wenn sie als Soldaten eine Art von Identifikation bei sich tragen, sowie in einer Einheit operierten, welche die internationalen Kriegsregeln anerkannte.
Die Gefangenen müssen mit "Menschlichkeit" behandelt werden. Vergeltungsmassnahmen, Folter oder wissenschaftliche Versuche sind verboten. Sie müssen vor "Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigung und der öffentlichen Neugier" geschützt werden.
Gleichbehandlung der Geschlechter
Die Kriegsgefangenen haben laut dem Abkommen "Anspruch auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre". Frauen und Männer müssen gleich behandelt werden.
Der Staat, der die Soldaten gefangen hält, muss unentgeltlich für deren Unterhalt und ärztliche Versorgung aufkommen. Die Unterbringung muss jener der eigenen Truppen im gleichen Gebiet entsprechen.
Die Gefangenen müssen aus der Kampfzone gebracht werden, so dass für sie keine Gefahr besteht. Persönliche Gegenstände - ausser Waffen - dürfen den Gefangenen nicht weggenommen werden.
Die Geschichte der Genfer Konventionen
Nach den Erfahrungen im Krimkrieg Mitte des 19. Jahrhunderts und dem italienisch-österreichischen Krieg kam 1864 die erste Genfer Konvention zu Stande. Sie sprach den Kriegsverletzten auf dem Schlachtfeld das Recht auf Schutz und Hilfeleistung zu.
Die vier Konventionen von 1949 dehnten den humanitären Schutz auf die Verletzten zur See, die Kriegsgefangenen und Zivilisten aus. Dies war besonders eine Folge des Zweiten Weltkriegs.
Damals hatte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) mangels rechtlicher Grundlage tatenlos den Misshandlungen in den Konzentrationslagern der Nazis zusehen müssen.
Denn bei diesen Gefangenen handelte es sich fast ausschliesslich um Zivilpersonen, denen die vorhandene Konvention keinen Schutz gewährte.
Artikel 13 des III. Abkommens besagt, dass Kriegsgefangene jederzeit mit Menschlichkeit behandelt werden müssen. Laut IKRK verstossen Fernsehbilder von Kriegsgefangenen gegen diesen Artikel.
Das erste Zusatzprotokoll von 1977 gewährt den Schutz der Konventionen von 1949 ebenfalls den Mitgliedern milizartiger Verbände.
Das zweite Protokoll erweiterte den Gültigkeitsbereich der Vereinbarungen von 1949 auf kriegerische Auseinandersetzungen ohne internationalen Charakter, also auf bürgerkriegsähnliche Situationen wie im ehemaligen Jugoslawien.
Die Schweiz ist Depositarstaat, das heisst, dass jede Anerkennung der Genfer Konventionen bei der Schweizer Regierung hinterlegt werden muss. Sie ist auch Gastgeber aller diplomatischen Konferenzen über das humanitäre Völkerrecht.
swissinfo und Agenturen

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