Die Altersvorsorge in der Schweiz
Das System der Alterssicherung in der Schweiz basiert auf drei Säulen. Die erste Säule ist staatlich, die zweite Säule ist obligatorisch und die dritte Säule privat und freiwillig.
Im Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge bilden die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern.
Die AHV wird nach dem so genannten Umlageverfahren finanziert. Das heisst, dass die Personen im erwerbsfähigen Alter mit ihren Beiträgen die laufenden Renten der älteren Generation finanzieren.
Die erste Säule wird ergänzt durch die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Diese zwei Säulen sichern zusammen mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes.
Mit der zweiten Säule soll die gewohnte Lebensführung fortgesetzt werden können. Die erste Säule ist für alle obligatorisch, d.h. auch für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige - z. B. Mütter oder Väter, die den Haushalt führen und Kinder betreuen.
Der zweiten Säule hingegen müssen sich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschliessen. Sie wird von den Sozialpartnern paritätisch bezahlt und wird durch das so genannte Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das bedeutet, dass letztlich alle Arbeitenden ihr individuelles Altersguthaben äufnen.
Die dritte Säule - die Selbstvorsorge zur Deckung weiterer Bedürfnisse - ist freiwillig, aber im Unterschied zum gewöhnlichen Sparen teilweise steuerlich begünstigt.
Diese drei Pfeiler bilden zusammen das Dreisäulenkonzept, die seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist. Sie soll den individuellen Bedarf im Rentenalter decken.
Rebecca Vermot
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherung

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