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Der tiefe Blick ins Glas

Nicht ein Gesetz, sondern die Volksvertreter im Nationalrat sollen festlegen, wann der tiefe Blick ins Glas Konsequenzen hat. Keystone Archive

Helvetisches Mysterium im Strassenverkehr: Die Grosse Kammer kann künftig die zulässige Promille-Grenze für Autofahrende festlegen. Wie hoch sie sein wird, ist nicht klar.

Dieser Inhalt wurde am 21. Juni 2001 publiziert

0,8 Promille ist die geltende Regelung. Sie soll jedoch nicht im neuen Strassenverkehrs-Gesetz festgelegt werden. Ebenso wenig sollen 0,5 Promille verankert werden. Dies war der Vorschlag der Regierung. Das Parlament selbst will bestimmen, wie hoch diese sein darf.

Wie schon die Kleine Kammer beschloss auch der Nationalrat, dass Fahren mit 0,5 bis 0,79 Promille weiterhin als Kavaliersdelikt gilt und nicht zum Ausweisentzug führt, solange nicht weitere Verstösse dazukommen. Die Regierung sah dagegen bereits ab 0,5 Promille einen Führerausweis-Entzug von mindestens einem Monat vor.

Der Blick ins Glas darf in Europa unterschiedlich tief ausfallen. Viele ost-europäische Staaten kennen die Regel, dass der Blutalkoholwert 0,0 Promille nicht überschreiten darf. Ausnahme Albanien. Da gibt es keine Promille-Grenzen.

Westeuropa kennt 0,5 Promille, mit der Ausnahme von Norwegen, Schweden und Polen, die 0,2 Promille hinter dem Steuer erlauben.

Weniger restriktiv sind Grossbritannien, Irland, Italien und Luxemburg: Im Vergleich zu beispielsweise Norwegen liegt ein weiteres Glas Wein im Bereich des Möglichen, denn die Promillegrenze liegt da bei 0,8.

Einzig Zypern tanzt aus der Reihe. Wer da Auto fährt darf ziemlich saufen. Die Grenze liegt bei einem Blutalkoholwert von 0,9 Promille.

Rebecca Vermot

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