Der Nationalrat ist gegen die Kapital-Gewinnsteuer
Private Kapitalgewinne sollen steuerfrei bleiben. Mit 108 zu 74 Stimmen hat der Nationalrat am Montag (12.03.) die linke Volksinitiative für eine Kapital-Gewinnsteuer abgelehnt. "Systemwidrig, aufwändig und wenig ergiebig", lautete sein Urteil.
Die bürgerliche Mehrheit folgte dem Bundesrat und der Wirtschafts-Kommission (WAK). Sie teilte die Meinung, dass eine Besteuerung der Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren mit der Vermögens-Steuer der Kantone kollidieren würde, schwer praktikabel wäre und höchstens 100 bis 400 Mio. Franken einbrächte.
Eine Frage der Gerechtigkeit
Die SP, die Grünen und die Mehrheit der evangelisch-unabhängigen Fraktion setzten sich für das Begehren des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ein. Es widerspreche dem Gebot der Steuer-Gerechtigkeit, die Löhne zu besteuern und die Gewinne an der Börse nicht. Eine Kapitalgewinn-Steuer von 20 Prozent könne bei gutem Geschäftsgang leicht gegen eine Milliarde abwerfen.
Alle Einwände seien "fadenscheinig", sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG). An der Berechtigung einer Kapitalgewinn-Steuer sei nicht zu rütteln: "Der heutige Zustand ist eine Verhöhnung der ehrlichen Steuerzahler und Steuerzahlerinnen."
Schadet dem Standort
Das Argument der Steuer-Gerechtigkeit liess in der fast vierstündigen Debatte auch bürgerliche Votanten nicht völlig unberührt. Rein unter diesem Aspekt sollten realisierte Kapitalgewinne tatsächlich besteuert werden, räumte Gerold Bührer (FDP/SH) ein. Wenn schon, müssten dann aber auch die Verluste voll abgezogen werden können.
Mit der Kapitalgewinn-Steuer gehörte die Schweiz zu den Staaten mit der schärfsten Aktien-Besteuerung, warnte Hansueli Raggenbass (CVP/TG). Die neue Steuer würde - ohne Kompensation "einem austarierten System aufgepfropft" - die Fiskalquote weiter erhöhen. Für Hans Kaufmann (SVP/ZH) war klar: "Die Kapitalgewinn-Steuer schadet dem Finanzplatz und dem Unternehmensstandort Schweiz."
Ein Korrektiv wird geprüft
Der Bundesrat habe sich sein Nein nicht leicht gemacht, sagte Finanzminister Kaspar Villiger zum Schluss der Debatte, an der sich über dreissig Abgeordnete beteiligt hatten. Im Zielkonflikt zwischen Gerechtigkeit und guten Rahmen-Bedingungen für den Standort Schweiz überwögen für ihn aber die Nachteile der Kapitalgewinnsteuer.
Nur in einer Würdigung des gesamten Steuersystems könne das berechtigte Grundanliegen der Initianten aufgegriffen werden, sagte Villiger. Von einer Experten-Kommission lasse der Bundesrat deshalb die Einführung einer Beteiligungsgewinn-Steuer prüfen, mit der gleichzeitig die heutige Doppelbelastung bei Unternehmen und Aktionär signifikant gemildert würde.
Kein Gegenvorschlag
Per Rückweisungsantrag wollte Anita Fetz (SP/BS) die WAK beauftragen, diese Beteiligungsgewinn-Steuer in einem indirekten Gegenentwurf zur Initiative gleich vorzuschlagen. Der Rat lehnte dies aber mit 96 zu 78 Stimmen ab. Villiger wies darauf hin, dass die gesetzliche Frist zur Behandlung des Volksbegehrens eine seriöse Arbeit an dieser komplexen Materie nicht zuliesse.
Der Bundesbeschluss, der die Initiative für eine Kapitalgewinn-Steuer dem Souverän zur Ablehnung empfiehlt, passierte in der Gesamt-Abstimmung mit 106 zu 83 Stimmen. Die Vorlage geht an den Ständerat.
swissinfo und Agenturen

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