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Der Hess'sche Pflichtverstoss

Nationalratspräsident Peter Hess musste der Öffentlichkeit viel erklären. Keystone

Der "Höchste Schweizer", CVP-Nationalrats-Präsident Peter Hess hat in einem Punkt gegen das Geldwäscherei-Gesetz verstossen und muss mit einer Busse oder einem Verweis rechnen. Der Handelsregister-Auszug einer Firma fehlt.

Dieser Inhalt wurde am 22. Mai 2001 publiziert

Nach der Debatte rund um Nationalrats-Präsident Peter Hess hat man bei seinen zahlreichen Verwaltungsrats-Mandaten, welche der Politiker nun abgegeben hat, ganz genau hingeschaut. Das tun in der Schweiz die Betroffenen selbst, die sich zu diesem Zweck einer sogenannten Selbstregulierungs-Organisation (SRO) anschliessen müssen

Nicht ganz blütenweisse Weste

Gegen den Politiker bestehe kein Verdacht auf Geldwäscherei, stellte die Zuger SRO nach der Prüfung von 13 Verwaltungsrats-Mandaten von Hess bei Offshore-Firmen fest. In einem Punkt verstiess der Wirtschaftsanwalt jedoch gegen die administrativen Vorschriften. Der Handelregister-Auszug für eine Firma fehlte.

Hess verletze damit die Sorgfaltspflicht bei der Deklaration eines seiner Mandate, sagte SRO-Präsident Peter Rupper gegenüber Schweizer Radio DRS. Der Handelsregister-Auszug sei wichtig, sein Fehlen keine Bagatelle.

Pflichtverstoss

Wegen dieses Verstosses würden gegen Hess Sanktionen verfügt. Dies könnten Bussen bis zu maximal 100'000 Franken oder Verweise sein. Rupper sagte gegenüber Radio DRS, in Hess' Fall werde sicher nicht die Maximalbusse gefällt. Zunächst werde nun die Schwere des Pflichtverstosses beurteilt.

Am Montag hatte die Partei von Nationalrats-Präsident Hess, die CVP, bekannt gegeben, der Revisionsbericht der Selbstregulierungs-Organisation entlaste die umstrittenen Firmen von Peter Hess. Es sei aber wegen des fehlenden Handelsregister-Auszugs einer der Offshore-Firmen eine Nachuntersuchung nötig.

swissinfo und Agenturen

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