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Der Bund müsste zahlen

Kommen Schadenersatzforderungen auf die Flugüberwachung "Skyguide" zu? Keystone Archive

Nach dem Flugzeug-Zusammenstoss über dem Bodensee ist die Schweizer Flugsicherung weiter unter Druck. Finanzielle Forderungen könnten auch den Bund treffen.

Dieser Inhalt wurde am 03. Juli 2002 - 20:38 publiziert

Alles ist zur Zeit Spekulation. Schuldzuweisungen wären fahrlässig. Die Abklärungen des Unfallehergangs haben begonnen und werden viel Zeit in Anspruch nehmen.

Dabei wird auch die Rolle der Schweizer Flugsicherung "Skyguide" untersucht werden, welche für die Flugleitung in diesem Gebiet von Deutschland verantwortlich ist.

Vor raschen Schuldzuweisungen warnte auch der deutsche Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig. Er sagte an der Unfallstelle: "Zur Zeit werden die Fakten gesammelt und ausgewertet. Wir beteiligen uns nicht an Vermutungen und Spekulationen."

Der Staatsvertrag, der nicht gilt

Einzig im kürzlich vom Schweizer Nationalrat abgelehnten Staatsvertrag "Über die Durchführung der Flugverkehrs-Kontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und über die Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland" wäre ziemlich genau geregelt, was in einem Schadenfall die einzelnen Parteien zu tun hätten.

Da steht unter Artikel 3 "Haftung" Absatz 1: "Verschulden Bedienstete der Stelle, welche die Flugsicherung nach diesem Vertrag durchführt, Schäden an Personen, Sachen oder Rechten, die durch Einwirkung des Luftverkehrs im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind, so haftet hierfür die Bundesrepublik Deutschland nach Massgabe der Vorschriften, nach denen sie ihre Haftung für das eigene Flugsicherungs-Unternehmen bestimmt."

Lesenswert ist auch Absatz 2: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird der Bundesrepublik Deutschland alle erforderlichen Aufwendungen und alle Schäden ersetzen, die der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Erledigung der Ansprüche nach Absatz I erwachsen."

Damit wäre einigermassen klar, was geschehen würde, sollten die nun eingeleiteten Untersuchungen des Zusammenstosses der Flugzeuge über dem Bodensee von Montagnacht der Schweizer Flugsicherung Mängel nachweisen und diese finanzielle Forderungen nach sich ziehen.

Nur, der Vertrag ist nicht in Kraft. Der Nationalrat hat ihn abgelehnt. Der Ständerat wird dies wohl in der Herbstsession tun. Umstritten ist der Vertrag auch in Deutschland.

Zuerst abklären

"Deshalb", so Max Schulthess, Jurist im Bundesamt für Zivilluftfart BAZL gegenüber swissinfo, "machen wir uns Gedanken, wie das nun weitergeht." Der Unfall sei in Deutschland geschehen. "Alles, was die Schweiz betrifft", so Schulthess, "fällt unter das Verantwortlichkeits-Gesetz bei Flugunfällen."

Die Fragen würden nun alle abgeklärt. Es sei unmöglich, im jetzigen Zeitpunkt Genaueres zu sagen, blockt Schulthess ab. Die Untersuchungen würden ja auch gegen sämtliche "anderen Stellen" laufen, auch die Fluggesellschaften gehörten dazu.

Der Bund müsste zahlen, wenn....

Rein theoretisch könne man sagen, so BAZL-Jurist Schulthess weiter, dass Skyguide im Auftrag der Eidgenossenschaft die Luftraum-Überwachung ausführt. Die Aktiengesellschaft befinde sich zur grosen Mehrheit im Besitze des Bundes, ruft er in Erinnerung.

Skyguide sei natürlich gegen Schäden versichert. "Würden Forderungen die Versicherungsleistung übersteigen, dann müsste der Bund einspringen", bestätigt Schulthess die Annahme, dass unter Umständen der Bund zu Kasse gebeten würde.

Versicherung

Wo und wie genau Skyguide versichert ist, wollte man auf Anfrage von swissinfo nicht verraten. "Das falle unter Datenschutz", hiess es bei der "Winterthur".

Diese Versicherungs-Gesellschaft führt die Geschäftsstelle von "Swiss Pool" für Luftfahrtversicherungen. Daran sind 22 Direkt- und 4 Rückversicherer beteiligt.

Allerdings, der Pool hat sich auf Versicherungen im Bereich der "General Aviation" und des Charterverkehrs konzentriert. Das heisst, "Swiss Pool" versichert Fluggesellschaften.

Wie "Skyguide" versichert ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Eine Telefonstimme ab Band erklärte, dass es keine neuen Fakten gebe und man erst am Donnerstag wieder Auskunft erteile.

Urs Maurer

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