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Departemente: Die Regierung entscheidet alleine

Die Ressortverteilung im Bundesrat ist eine Entscheidung, die allein dem siebenköpfigen Regierungskollegium zusteht.

Dieser Inhalt wurde am 15. Dezember 2003 publiziert Minuten

Sie gilt als Test für die Zusammenarbeit und wird ohne Anwesenheit der Bundeskanzlerin vorgenommen. Dem Bundespräsidenten kommt im Falle von unterschiedlichen Interessen eine wichtige Rolle als Moderator zu.

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz lässt dem Bundesrat für die Departementsverteilung einen grossen Spielraum. Vorgeschrieben ist lediglich, dass die Mitglieder des Bundesrats verpflichtet sind, das ihnen übertragene Departement zu übernehmen. Weiter heisst es, dass der Bundesrat die Departemente jederzeit neu verteilen kann.

Sitzungen über die Departementsverteilung hält der Bundesrat in der Regel nach Ersatz- und Gesamterneuerungswahlen ab. Das war nun auch nach den Wahlen vom vergangenen Mittwoch der Fall.

Bei der Departementsverteilung hat sich eingebürgert, dass die Mitglieder ihre Wünsche in der Reihenfolge ihrer Amtszeit anmelden, wobei der Bundespräsident seine Präferenzen am Anfang oder am Schluss bekannt gibt.

Das Kollegium strebt eine einvernehmliche Lösung an; die Departement können aber auch durch einen Mehrheitsentscheid verteilt werden, was im Falle von Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz, die beide das Finanzministerium anstrebten, der Fall war.

Das längste Seilziehen in jüngerer Zeit geht auf den 11. März 1993 zurück. Die beiden CVP-Bundesräte Flavio Cotti und Arnold Koller wollten damals beide ins Aussenministerium wechseln. Cotti setzte sich schliesslich nach vier Stunden und zweimaligem Unterbruch der Sitzung durch.

swissinfo und Agenturen

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