Neues SWISS-MADE-Label nimmt Hürden
Produkte, die das SWISS-MADE-Label benutzen, müssen ab Neujahr strengeren Kriterien genügen. Das Ziel ist der bessere Schutz des Schweizer Namens auf den Verpackungen. (RTS/swissinfo.ch)
- Español Nuevos criterios para el ‘Swiss Made’
- Português O "ser ou não ser" da indústria suíça
- 中文 新“瑞士制造”标签抬高了门槛
- عربي الإشتراطات الجديدة لـ "صُنع في سويسرا" تثير عقبات
- Pусский Кто имеет право быть «swiss made»?
- English To be, or not to be, Swiss made (Original)
- 日本語 製品に用いるスイス・メイドのラベル、使用条件が厳格化
- Italiano Gli ostacoli del nuovo marchio Made in Switzerland
Wenn Nahrungsmittel künftig das bekannte Schweizer Kreuz tragen wollen, müssen sie zwei Kriterien genügen. Die Produkte müssen in der Schweiz fabriziert, und 80% ihrer Inhaltsstoffe im Inland hergestellt worden sein. Viele Schweizer Produzenten arbeiten immer noch daran, den neuen Richtlinien zu genügen. Der Biscuit-Hersteller Hug hat bereits von Import- auf einheimischen Zucker umgestellt. Die Firma testete während zwei Jahren verschiedene natürliche Inhaltsstoffe, um die besten Resultate zu erzielen.
Das Fertig-Fondue von Gerber darf das Schweizer-Label weiterhin einsetzen, obwohl das Produkt die 80%-Marke nicht erreicht. Die Käsemischung enthält nämlich Importwein. Gerber behauptet, dass es unmöglich sei, 35 Millionen Liter Wein der erforderlichen Qualität in der Schweiz zu bekommen. Die Behörden betrachten Gerber als eine Ausnahme. Der Wein gehört zu jenen 58 Inhaltsstoffen auf einer provisorischen Ausnahmeliste. Es gibt zwei Ausnahmekriterien: Entweder sind die Stoffe in der Schweiz nicht erhältlich oder die Schweizer Zusatzstoffe genügen den industriellen Standards nicht.
Schweizer Schokolade- und Uhrenhersteller kommen ebenfalls in den Genuss von Sonderkonditionen. Um das Swiss-Label zu bekommen, muss Schokolade in der Schweiz hergestellt werden. Mit anderen Worten: Die Schweizer Produzenten sind nicht gezwungen, auf Schweizer Boden in Treibhäusern Kakao-Bäume zu pflanzen. Für die Uhrenindustrie gilt neu, dass 60% der Herstellungskosten der Uhr als Ganzes in der Schweiz entstehen müssen. Bisher galt für die Swissness lediglich ein Anteil von 50%, allerdings nur für das Uhrwerk
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