Debatte über die Sterbehilfe flammt wieder auf
Neuland beim Gesundheits- und Umweltdepartement Zürich: In Kranken- und Altersheimen ist Suizid mit Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation im Rahmen von Schutzmassnahmen möglich. In den Spitälern der Stadt Zürich bleibt aktive Sterbehilfe aber verboten.
Zürich übernimmt damit eine Vorreiter-Rolle in der Diskussion um Sterbehilfe in der Schweiz. In diversen Gremien wird die Sterbehilfe-Problematik diskutiert , so auch am Freitag (17.11.) an einer Tagung im Berner Inselspital.
"Wie würden Sie gerne sterben?"
Die Antwort auf diese Frage lautet häufig: Schmerzfrei, plötzlich und unerwartet, im Schlaf, in den eigenen vier Wänden. Die Diskrepanz zwischen Wunsch und Realität ist aber gross: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sterben in einer Pflegeeinrichtung, ein Teil von ihnen erst nach einem langen Leidensweg. Die Tendenz in der Hightech-Medizin ist deutlich: Immer mehr ist machbar.
Deutlich zeigt sich aber auch eine Veränderung in der Gesellschaft. Immer weniger wollen alles Machbare, immer mehr schwerkranke Menschen setzen sich mit dem Wert des Lebens auseinander und verzichten auf lebensverlängernde Massnahmen. Hier allerdings beginnt das Problem: Das helvetische Strafrecht kennt den Gedanken eines "lebensunwerten" Lebens nicht.
Sterben ist nicht immer erlaubt
Seit über 20 Jahren ringt man in der Schweiz um eine einheitliche Regelung der Sterbehilfe. Trotz einiger Vorstösse an die Landesregierung, die direkte aktive Sterbehilfe bleibt verboten. Auch dann, wenn ein todkranker Mensch einen Sterbehelfer inständig um seine Hilfe bittet und unerträglich leidet.
Auf der anderen Seite werden gewisse Formen der Sterbehilfe als nicht rechtswidrig betrachtet. Die Beihilfe und die Verleitung zum Selbstmord sind nur strafbar, wenn der Täter aus selbstsüchtigen Beweggründen handelt. Auch als nicht strafbar gilt die passive Sterbehilfe, d.h. der Verzicht auf lebensverlängernde Massnahmen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht aber nicht.
Nach dem bundesrätlichen Nein zur Lockerung des Sterbehilfeverbots wird sich das Parlament wohl bald wieder mit der Thematik befassen: SP-Nationalrat Franco Cavalli will mit Viktor Ruffy mittels parlamentarischer Initiative eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe erreichen.
Palliativ-Medizin
Eine grosse Bedeutung in der Sterbehilfediskussion und bei der Frage, wie Menschen würdig sterben können, kommt künftig der Palliativmedizin zu. Laut Fachleuten kann mit einer guten palliativmedizinischen Versorgung der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe vermieden werden, was zwar die Sterbehilfediskussion nicht löst, jedoch entschärft. Palliativmedizin befasst sich mit der Linderung des Leidens im Sterbeprozess, insbesondere der Bekämpfung von Schmerzen. Verschiedene Spitäler führen bereits Palliativstationen, doch im Ärztealltag ist Palliativmedizin noch nicht richtig verankert.
Géraldine Eicher für swissinfo

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