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Das Schweizer Rentensystem

Christof Schürpf/Keystone

Die Altersvorsorge in der Schweiz ist ein gemischtes System, das sowohl durch Umlageverfahren als auch durch Kapitaldeckung finanziert wird. Ziel ist es, den Menschen im Ruhestand eine angemessene Rente und finanzielle Unabhängigkeit zu garantieren.

Dieser Inhalt wurde am 23. Mai 2022 - 17:00 publiziert

Das Schweizer Rentensystem stützt sich auf drei "Säulen" ab, sprich auf drei sich ergänzenden Formen der Altersvorsorge.

Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)

Die AHV ist die obligatorische staatliche Vorsorge, die die erste Säule des Rentensystems bildet. Jede erwachsene Person, die in der Schweiz arbeitet oder wohnt, muss obligatorisch Beiträge in diese Versicherung einzahlen, ebenso wie die Arbeitgeber. Rund 30% der Mittel der AHV werden zudem vom Bund über verschiedene Steuern finanziert. 

Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren: Die aktive Generation zahlt die Renten der älteren Menschen. Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren erhalten eine Rente, ebenso wie Waisen, Witwen oder Witwer.

Die Höhe der Rente hängt von den Beitragsjahren und dem Einkommen ab. Sie soll das Existenzminimum sichern. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die bedürftige Rentnerin oder der bedürftige Rentner Ergänzungsleistungen beantragen. Diese werden vom Staat finanziert.

Aufgrund der Alterung der Bevölkerung ist die Sicherung der Finanzierung der AHV eine grosse Herausforderung. Die bisherigen Reformen sind jedoch auf starken Widerstand in der Bevölkerung gestossen. Besonders umstritten ist die Möglichkeit einer Erhöhung des Rentenalters für Frauen.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule des Systems. Sie wird paritätisch von den Beschäftigten und den Arbeitgebern finanziert. Alle Erwerbstätigen sind verpflichtet, einer Pensionskasse beizutreten, die von Vertreter:innen der Angesetllten und des Managements verwaltet wird.

Die berufliche Vorsorge funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Versicherten zahlen Beiträge an die Pensionskasse, die das angesammelte Kapital anlegt, um eine Rendite zu erzielen. Bei Renteneintritt wird das Kapital in eine Rente umgewandelt. Die Modalitäten der Auszahlung sind je nach Vorsorgeeinrichtung unterschiedlich. Die bei den Pensionskassen versicherten Personen sparen also für die Leistungen, die sie später selbst beziehen werden.

Die berufliche Vorsorge kommt zusätzlich zur AHV-Rente hinzu und soll es Rentnerinnen und Rentnern ermöglichen, ihren bisherigen Lebensstandard beizubehalten. 

Private Vorsorge

Die dritte Säule des Systems funktioniert wie eine Sparbank: Jede und jeder kann einen bestimmten Betrag auf ein privates Konto einzahlen, um für den Ruhestand vorzusorgen. Das Geld wird dann blockiert und kann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. 

Die private Vorsorge ist freiwillig und kann in Form eines Bankkontos oder einer Versicherungspolice erfolgen. Das Geld wird angelegt und kann bei Eintritt in den Ruhestand zusammen mit den Zinsen abgehoben werden.

Private Vorsorge bedeutet, dass die Person über ein relativ gutes Einkommen verfügt und einen Teil davon auf die Seite legen kann, um den Lebensstandard im Ruhestand weiter zu erhöhen.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

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