Navigation

ComCom entscheidet gegen Swisscom

Mietleitungen der Swisscom werden billiger. Keystone

Die Swisscom muss die Tarife für ihre Mietleitungen massiv senken. Dies entschied die Eidgenössische Kommunikations-Kommission (ComCom). Sie verfügte eine Tarif-Senkung von bis zu 63 Prozent.

Dieser Inhalt wurde am 03. Oktober 2000 publiziert Minuten

Die ComCom entschied am Dienstag (03.10.) im Rechtsstreit um Interkonnektion zu Gunsten der Zürcher Internetfirma Commcare. Die Swisscom wird damit verpflichtet, diese, in den von ihr beherrschten Märkten, der Konkurrenz zu kostenorientierten Preisen anzubieten.

"Der Hauptbegünstigte von dieser Verbilligung wird letzlich der Konsument sein", sagte ComCom-Präsident Fulvio Caccia.

Der Entscheid der ComCom stützt sich auf ein Gutachten der Wettbewerbs-Kommission (Weko) vom Februar. Darin stellte die Weko fest, dass die Swisscom im gesamten Anschlussbereich marktbeherrschend ist.

Nicht durchgedrungen ist die Commcare mit ihrem Antrag, auch Übertragungs-Medien der Swisscom, also Kupfer- und Glasfaserkabel, den Interkonnektions-Bestimmungen zu unterstellen.

Swisscom prüft Rekurs

"Vielleicht ist jedoch noch nicht alles defintiv abgeschlossen", sagte ComCom-Präsident Fulvio Caccia auf Anfrage. Es könne gut sein, dass die Swisscom den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehe.

Auch Swisscom-Sprecher Sepp Huber äussert sich dahingehend. "Wir vertreten klar den Standpunkt, dass Mietleitungen nicht der Interkonnektion unterstehen. Deshalb prüfen wir eine Beschwerde vor Bundesgericht", sagte Huber. Darüber werde in den nächsten Wochen entschieden.

Die Swisscom sei im Fernbereich schon heute nicht mehr marktbeherrschend, sagte Huber. "Im Gegensatz zu Weko sind wir der Ansicht, dass wir dies auch im Anschlussbereich nicht sind". Dort gebe es mit den Kabelfernseh-Netzen, City-Netzen und der drahtlosen Verbindung der Endanschlüsse mit ihren lokalen Telefonzentralen Wettbewerb.

swissinfo und Agenturen

Artikel in dieser Story

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Diesen Artikel teilen

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?