CH/Tankstellen-Shops: Während BG-Verfahren weiter rund um die Uhr geöffnet
Lausanne (awp/sda) - Die Tankstellen-Shops in Zürich dürfen während des Verfahrens vor Bundesgericht in den Nachtstunden weiter geöffnet bleiben. Die Richter in Lausanne haben der Beschwerde der drei BP-Tankstellen die aufschiebende Wirkung erteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass sieben Tankstellen von BP, Shell und Esso im Raum Zürich und Winterthur ihre Shops zwischen ein und fünf Uhr nachts schliessen müssen. Weiter zulässig blieb die durchgehende Öffnung von Bistros, sowie der Benzinausschank selber.
Die Betreiber gelangten ans Bundesgericht. Die Richter in Lausanne haben auf Gesuch der drei BP-Tankstellen nun in einem Zwischenentscheid festgehalten, dass diese während des bundesgerichtlichen Verfahren an der bisher geübten Öffnungspraxis festhalten dürfen.
Der 24-Stunden-Betrieb der Shops in den sieben Tankstellen war von den Zürcher Behörden jahrelang toleriert worden. 2008 verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Betreibern dann die erforderliche Bewilligung für Nachtarbeit. (Verfügung vom 10.12.2009 im Verfahren 2C_748/2009)
uh