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CH/Steuerstreit: Prinzipielle Einigung mit Deutschland über Steuerabkommen (AF)

Dieser Inhalt wurde am 26. März 2010 - 16:00 publiziert

Berlin (awp/sda/dpa) - Die Schweiz und Deutschland sind sich prinzipiell einig über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Das gaben die Finanzminister beider Länder, Hans-Rudolf Merz und Wolfgang Schäuble, am Freitag in Berlin bekannt.
Schäuble sagte vor Journalisten zu Deutschlands Bekämpfung der Steuerhinterziehung: "Wir sind entschlossen, das Problem zu lösen." Bis zum Sommer sollen wichtige Detailfragen geklärt sein.
Neu soll die Amtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung gelten. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen muss dann noch von beiden Regierungen und von den Parlamenten der Schweiz und Deutschlands bestätigt werden.
Eine Amnestie für Deutsche, die in den vergangenen Jahrzehnten unversteuerte Milliarden-Beträge in der Schweiz versteckt haben, kommt für Berlin nicht infrage. Davon halte er nicht viel, sagte Schäuble. Merz brachte eine Art Abgeltungssteuer ins Spiel, um diese Vermögen zu erfassen und zu besteuern.
Zur Klärung noch offener Finanz- und Steuerfragen haben die beiden Minister eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Leitung ihrer beiden Staatssekretäre eingesetzt, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte.
Zum Mandat der Arbeitsgruppe gehört unter anderem die Prüfung eines erweiterten Marktzugangs für Schweizer Banken in Deutschland. Klären soll sie auch Fragen zum Umgang mit dem Kauf von Bankdaten.
In jüngster Zeit hat das Vorgehen Deutschlands bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung das Verhältnis zur Schweiz erheblich belastet. So kaufte das Bundesland Nordrhein-Westfalen für 2,5 Millionen Euro eine mutmasslich gestohlene Daten-CD mit Informationen über Konten bei einer Schweizer Bank.
Allein aufgrund der Medienberichte über den bevorstehenden Ankauf gab es eine deutschlandweite Welle von bereits mehr als 10'000 Selbstanzeigen von Steuersündern. Umstritten ist, ob der Staat solche Daten ankaufen darf. Eine höchst-gerichtliche Klärung hat es bislang nicht gegeben.
cf

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