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CH/Steuerstreit: Amtshilfegesuche der USA aufgrund von Verhaltensmustern möglich

Dieser Inhalt wurde am 13. September 2011 - 15:25 publiziert

Bern (awp/sda) - Die USA sollen der Schweiz weiterhin Gruppenanfragen für die Auslieferung von Daten zu Steuersündern zustellen können. Vorgesehen ist, dass solche Amtshilfeersuchen auch auf bestimmten "Verhaltensmustern" und nicht auf konkreten Namen basieren können.
Dies ist in einem vom 8. August datierten Zusatzbericht zur Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den USA enthalten, der ans Parlament geht und der am Dienstag im "Bundesblatt" veröffentlicht wurde. Die USA müssen demnach nicht zwingend persönlichen Daten oder Nummern von Bankkonten angeben, um von der Schweiz Amtshilfe zu erbitten.
Damit Ersuchen nicht zu so genannten "fishing expeditions" werden, müssen sie mehrere Anforderungen erfüllen. Die US-Behörden müssen ein bestimmtes fehlbares Verhaltensmuster detailliert umschreiben und erklären, weshalb die verlangten Informationen für die Steuerbehörde wichtig sind.
Weiter müssen sie ausführen, weshalb davon auszugehen ist, dass die betroffenen Personen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Darlegen müssen sie schliesslich, dass aktives, schuldhaftes Verhalten eines Finanzinstituts oder von dessen Mitarbeitern vorliegt.
Durch das Verhaltensmuster werden mehrere Personen gleichzeitig eruiert. Die konkrete Identifikation erfolgt im angefragten Land, also in der Schweiz. Die betroffenen Personen haben dieselben Parteirechte wie bei Anfragen mit Namensangaben.
Auch künftig können somit Daten von Gruppen mutmasslicher Steuersündern von der Schweiz an die US-Steuerfahndern ausgeliefert werden, so wie dies 2009 mit den Daten von gegen 4500 Kunden der Grossbank UBS der Fall war.
Momentan haben die US-Behörden vor allem zehn Banken im Visier, darunter die Grossbank Credit Suisse. Das Modell könne aber auch für andere Fälle angewandt werden, hiess es dazu auf Anfrage beim Eidgenössischen Finanzdepartement.
Auszüge aus dem Bericht hatte die Zeitung "Sonntag" Ende August veröffentlicht. Mario Tuor vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen sagte damals, der Bericht stelle bloss eine Präzisierung der bisherigen Praxis mit den USA dar. Gruppenanfragen seien auch mit dem "alten DBA" von 1996 möglich gewesen.
Beim Abschluss von neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA sowie verschiedenen weiteren Staaten sei aber nur von Einzelfallgesuchen die Rede gewesen. Deshalb weise der Bundesrat nun mit dem Zusatzbericht auf den Spezialfall USA hin. "Am bisherigen Abkommen ändert sich nichts."
Gegenüber anderen Staaten, mit denen die Schweiz DBA mit gleichlautenden Bestimmungen ausgehandelt hat, will der Bundesrat hingegen die Auslegung der Arbeiten der OECD zu Gruppenersuchen abwarten.
dl

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