CH/Steuerabkommen: Akonto-Zahlung wird gemäss Geschäftsvolumen aufgeteilt
Zürich (awp) - Die Aufteilung der Akonto-Zahlung von 2 Mrd CHF im Rahmen des Steuerabkommens mit Deutschland auf die einzelnen Banken wird sich nach dem Umfang von deren Geschäft mit betroffenen deutschen Kunden richten. Dabei gilt als Stichtag der 31. Dezember 2010, wie einer Erläuterung der Schweizerischen Bankiervereinigung zu entnehmen ist, den diese am Mittwoch veröffentlicht hat.
Die Vorauszahlung der Schweizer Banken an den deutschen Staat wird mit Inkrafttreten des Steuerabkommens fällig. Sie soll von den Banken später mit den Einmalzahlungen der deutschen Kunden zur Regularisierung ihres Vermögens verrechnet werden. Über die Art der Finanzierung der Akonto-Zahlung entscheide jede Bank selbst, so die Bankiervereinigung.
Wie viele Gelder mit dem Steuerabkommen regularisiert würden, dazu könne sie keine Angaben machen, schreibt die Bankiervereinigung weiter. Der Umfang hänge zum einen vom - bisher unbekannten - Ausmass der nicht deklarierten Gelder und andererseits auch von der Bereitschaft der Kunden zur Regularisierung ab.
Gemäss dem Text des Abkommens haben die Bankkunden zudem die Wahl, ihre Gelder anonym regularisieren zu lassen oder diese straffrei den deutschen Steuerbehörden zu deklarieren. Die Nachrichtenagentur DPA nannte am Mittwoch Schätzungen, wonach deutsche Anleger zwischen 130 und 180 Mrd EUR illegal in die Schweiz gebracht haben sollen - zum Teil sei sogar von bis zu 280 Mrd die Rede.
Ob das Abkommen zu Vermögensabflüssen deutscher Gelder aus der Schweiz führen könnte, darüber will die Bankiervereinigung ebenfalls keine Prognose abgeben. Die Kosten der Umsetzung für die Schweizer Banken beziffert sie allerdings mit "mindestens einem mittleren Millionenbetrag".
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