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CH/Ständerat gegen Gleichsetzung von Steuerhinterziehung und -betrug

Dieser Inhalt wurde am 31. Mai 2010 - 18:33 publiziert

Bern (awp/sda) - Schwere Steuerhinterziehung soll in der Schweiz weiterhin nicht gleich behandelt werden wie Steuerbetrug. Der Ständerat hat sich am Montag mit 23 zu 10 Stimmen gegen eine Motion von Anita Fetz (SP/BS) ausgesprochen.
Fetz argumentierte vergeblich, Steuerhinterziehung dürfe nicht weiter als Kavaliersdelikt behandelt werden. Der heutige Zustand sei stossend, kritisierte sie. Ein Handwerker, der die Bilanz um 100 Franken fälsche, komme an die Kasse. Wer ein Konto in Millionenhöhe jahrelang "vergesse", werde dagegen gnädig behandelt.
Eine Änderung dränge sich auch deshalb auf, weil die Schweiz den OECD-Standard übernommen habe und somit auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe leiste. "Es kann nicht sein, dass wir im Ausland anders vorgehen als im Inland." Das Tempo für die Problemlösungen im Finanzbereich müsse jetzt endlich erhöht werden, forderte Fetz.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz versicherte ihr, der Bundesrat teile das Anliegen. "Wir müssen uns in der Tat überlegen, ob wir nicht das Fiskalstrafrecht anpassen", sagte Merz. Es brauche jedoch eine "Gesamtschau", und diese würde durch eine Überweisung der Motion erschwert.
Merz gab zu bedenken, dass eine Gleichstellung von schwerer Steuerhinterziehung und Steuerbetrug mit Problemen verbunden wäre. Für schwere Steuerhinterziehung könnten dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden, und diese seien grundsätzlich bedingt. Für andere Formen der Steuerhinterziehung würden dagegen Bussen drohen, die nicht bedingt wären.
mk

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