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CH/Spielbankenverordnung: B-Casinos dürfen mehr Spielautomaten aufstellen

Dieser Inhalt wurde am 24. November 2010 - 14:28 publiziert

Bern (awp/sda) - Casinos mit einer B-Lizenz dürfen ab Anfang 2011 neu maximal 250 Spielautomaten betreiben statt wie bisher 150. Heraufgesetzt wird auch die Gewinnlimite: Fortan soll ein Jackpot maximal 200'000 CHF betragen, doppelt so viel wie heute.
Die B-Casinos sollen zudem mehrere Jackpot-Systeme betreiben dürfen. Zurzeit ist nur der Betrieb eines Jackpot-Systems erlaubt. Möglich werden diese Neuerungen durch eine Teilrevision der Spielbankenverordnung, welche der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat.
Mit der Lockerung der bisherigen Bedingungen will der Bundesrat den Betreibern von B-Casinos wirtschaftlich entgegenkommen. Der Bundesrat hatte es im Frühjahr zwar abgelehnt, die Unterscheidung zwischen A- und B-Spielbankenkonzessionen aufzuheben.
Gleichzeitig hielt die Regierung damals aber fest, dass es rechtlich unproblematisch sei, aus praktischen, steuerlichen und ökonomischen Gründen diverse Schranken für B-Spielbanken abzubauen.
In der revidierten Verordnung wird auch die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Casino-Betreiber künftig ihre Spieltische mit technischen Überwachungssystemen ausrüsten dürfen.
cf

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