CH/Raumplanungsgesetz in Nationalratskommission umstritten (AF)
(Meldung durchgehend ergänzt)
Bern (awp/sda) - Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) empfiehlt ihrem Rat, am Raumplanungsgesetz Änderungen vorzunehmen: Die Kantone sollen bei Umzonungen zwischen Abgabe und Flächenausgleich wählen können.
Es geht um den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", die ein 20-jähriges Moratorium für neue Bauzonen fordert. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, will jedoch die Zersiedelung mit einer Verschärfung des Raumplanungsgesetzes bekämpfen.
Ziel ist es, das Kulturland besser zu schützen. Die Kantone sollen bei der Ausgestaltung ihrer Richtpläne künftig weniger frei sein. Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates ergänzt: Nach seinem Willen sollen Kantone eine Mehrwertabgabe von mindestens 25%erheben müssen, wenn Boden neu einer Bauzone zugewiesen wird.
Im Ständerat wurden Zweifel an der Verfassungsmässigkeit einer solchen vom Bund festgelegten Abgabe laut. Eine Mehrwertabgabe kennen bisher nur die Kantone Neuenburg und Basel-Stadt. Die Nationalratskommission schlägt nun vor, dass die Kantone wählen können. Sie sollen entweder eine Mehrwertabgabe erheben oder eine Pflicht zu einem Flächenausgleich vorsehen müssen.
Beim Flächenausgleich müsste für jedes neu einer Bauzone zugewiesene Land eine Fläche mit gleicher Ausdehnung und mindestens gleicher landwirtschaftlicher Ertragsmöglichkeit der Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Die Kommission stimmte dieser Regelung mit 14 zu 12 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
In einem anderen Punkt schloss sich die Nationalratskommission knapp - mit 12 zu 11 Stimmen - dem Ständerat an. Die Kantone sollen dazu verpflichtet werden, den vorhersehbaren Bauzonenbedarf für die kommenden Jahre festzulegen. Die Bauzonen sollen so definiert werden, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen.
Einstimmig beantragt die Kommission, den Grundsatz der Landschaftsschonung so zu ergänzen, dass nicht nur genügend Flächen geeigneten Kulturlandes, sondern insbesondere Fruchtfolgeflächen erhalten bleiben.
Weiter hat die UREK Änderungen an einem Gesetzesentwurf vorgenommen, mit welcher sie die Regeln für den Umbau von Bauernhäusern lockern will. Sie reagierte damit auf die Ergebnisse der Vernehmlassung. Die Vorlage geht auf eine Standesinitiative aus St. Gallen zurück.
Heute dürfen nicht als Bauern tätige Personen Wohngebäude im ländlichen Gebiet ausserhalb von Bauzonen nur dann umbauen, abbrechen oder wiederaufbauen, wenn die Gebäude bereits vor dem 1. Juli 1972 nicht von Bauern genutzt wurden. Waren die Gebäude vor diesem Stichtag von Bauern bewohnt, ist eine Umnutzung verboten.
Nach dem nun verabschiedeten Vorschlag der UREK soll es künftig keine Rolle mehr spielen, ob ein Gebäude früher von Bauern bewohnt war. Wichtig soll viel mehr das äussere Erscheinungsbild sein. Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild sollen nur möglich sein, wenn sie für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig sind.
Ebenfalls erlaubt wären Veränderungen, die darauf ausgerichtet sind, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern. Die Kommission hält fest, ihr sei es ein Anliegen, dem schleichenden Verlust des Charakters der landwirtschaftlich geprägten Landschaften entgegenzuwirken.
dl