CH/Krankenkassen: Patienten müssen höheren Spitalbeitrag bezahlen
Bern (awp/sda) - Patientinnen und Patienten müssen sich künftig mit 15 statt wie bisher mit 10 CHF pro Tag an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Spital beteiligen. Der Bundesrat hat den Spitalbeitrag auf Anfang nächsten Jahres erhöht.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt bei einem Spitalaufenthalt nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Versicherten sind jedoch dazu verpflichtet, sich an einem Teil der Kosten zu beteiligen.
Bisher betrug dieser Beitrag an die Spitalkosten 10 CHF pro versicherte Person und Tag. Dieser Beitrag sei seit 1996 nicht mehr angepasst worden, schreibt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in einer Mitteilung vom Freitag. Mit einer Verordnungsänderung hat der Bundesrat nun den Beitrag erhöht.
Zudem hat er den Kreis der beitragspflichtigen Personen auf alle Erwachsenen ab 26 Jahren ausgeweitet. Kinder und junge Erwachsene bis 25 zahlen keinen Spitalbeitrag, solange sie noch in Ausbildung sind. Heute sind nur Alleinstehende beitragspflichtig.
Mit der Verordnungsänderung setzt der Bundesrat eine der Massnahmen um, die im "Massnahmenpaket Couchepin" vorgesehen war. Das Parlament hatte die Massnahmen für Kosteneinsparungen am Ende abgelehnt. Nach Rechnung des Bundesrates wird die Grundversicherung mit den Änderungen beim Spitalbeitrag um 115 Millionen Franken pro Jahr entlastet.
rt