CH/Humanforschungsgesetz ist unter Dach - Ombudsstellen gekippt
Bern (awp/sda) - Das Wohl und der Schutz von Kindern und Erwachsenen, an denen geforscht wird, werden in einem Gesetz geregelt. Der Ständerat hat letzte Differenzen im Humanforschungsgesetz bereinigt. Auf die von ihm vorgeschlagenen Ombudsstellen verzichtet er nun doch.
Die Frage, ob die Kantone für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Forschungsprojekten Ombudsstellen einrichten sollten, war unter den beiden Kammern bis zuletzt umstritten. Am Mittwoch schloss sich der Ständerat, der die Stellen in der ersten Beratungsrunde nach Rücksprache mit den Kantonen eingebracht hatte, dem Nationalrat an.
Mit 26 gegen 12 Stimmen beschloss er auf Antrag einer knappen Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), auf die Ombudsstellen bei den Kantonen zu verzichten.
Die WBK hatte zunächst selbst vorgeschlagen, das Gesetz mit Ombudsstellen zu ergänzen. Patientenorganisationen und Ärztekreise hätten diese Vermittler als nötig befunden und um die Ergänzung ersucht, sagte WBK-Präsident Theo Maissen (CVP/GR).
Die Kantone seien mit dem Vorhaben einverstanden gewesen. Doch gegen die Ombudsstellen spreche, dass eine zusätzliche Struktur ohne Kostenbeteiligung des Bundes geschaffen werde, sagte Maissen.
Vertrauen schaffen
Eine Kommissionsminderheit hätte hart bleiben wollen. "Es geht um den Schutz der Patientenwürde während eines Forschungsprojekts", sagte ihr Sprecher Markus Stadler (glp/UR). Forscher hätten Forschungsinteressen, von Forschung abhängige Patienten hofften auf Heilung. Eine Ombudsstelle könne hier Vertrauen schaffen.
Bundesrat Didier Burkhalter beantragte, der Mehrheit zu folgen. Der Schutz der Patienten gehöre zu den Aufgaben der Ethikkommissionen. Ausserdem sehe das Humanforschungsgesetz vor, dass Patientenvertreter in diesen Kommissionen Einsitz nehmen könnten.
Das Humanforschungsgesetz ist bereit für die Schlussabstimmung. In seinem Mittelpunkt stehen Würde, Persönlichkeit und Gesundheit der Menschen, an denen geforscht wird. Es konkretisiert den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, der im März 2010 von Volk und Ständen gutgeheissen wurde.
Das neue Gesetz regelt namentlich die Forschung mit lebenden und verstorbenen Personen, Embryonen und Föten sowie mit biologischem Material menschlicher Herkunft und mit gesundheitsbezogenen Personendaten, sofern das Biomaterial respektive die Daten nicht anonymisiert sind.
Teilnehmer müssen einwilligen
Wer an Forschungsprojekten teilnimmt, muss genügend informiert werden - etwa über vorhersehbare Risiken und Belastungen - und in die Teilnahme am Projekt einwilligen. Kinder, Jugendliche und urteilsunfähige Erwachsene müssen ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend in das Einwilligungsverfahren einbezogen werden.
Das Humanforschungsgesetz regelt weiter die Bewilligung von Forschungsprojekten durch kantonale Ethikkommissionen, die Haftung für Schäden, die Teilnehmer erleiden sowie Verjährungsfristen für Entschädigungen. Aus dem Gesetz ausgelagert wurden Heilversuche an schwerkranken Menschen.
cp