CH/FINMA prognostiziert empfindliche Einschränkungen im Offshore-Geschäft
Zürich (awp) - Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) rechnet künftig mit empfindlichen Einschränkungen im Offshore-Geschäft der Schweizer Finanzdienstleister. Dies angesichts der zunehmenden Rechtsrisiken im grenzüberschreitenden Privatkundengeschäft, wie der stellvertretende Direktor der FINMA, Urs Zulauf, am Dienstag vor Medienvertretern in Bern erklärte.
Ausländische Rechtsrisiken macht die Behörde nicht nur im Steuer- und Strafrecht, sondern auch im Aufsichts- und Zivilrecht aus. Auch Verfahrens- und Geldwäschereibestimmungen können im Urteil der FINMA Rechtsrisiken für ein Schweizer Institut generieren, das im grenzüberschreitenden Geschäft tätig ist.
Der Fall UBS sowie die jüngste Vergangenheit habe zudem gezeigt, dass die Gefahr sich als Bank strafbar zu machen und auch zur Rechenschaft gezogen zu werden, durchaus real sei, meinte Zulauf. Vor diesem Hintergrund sieht die Behörde denn auch dringenden Handlungsbedarf.
Es gehe nicht darum, zum Erfüllungsgehilfen ausländischer Behörden zu werden, so Zulauf. Vielmehr sollten die ausländischen Rechtsrisiken durch kluge Weiterentwicklung zwischenstaatlicher Rahmenbedingungen abgebaut werden. Ziel müsse sein, die Interessen des Finanzplatzes, seiner ausländischen Kunden und der für sie zuständigen Steuerbehörden langfristig in Einklang zu bringen. Lösungsmöglichkeiten dazu gebe es.
Um Auseinandersetzungen mit ausländischen Behörden zu vermeiden, müssen schweizerische Finanzintermediäre daher laut Zulauf künftig ihre Aktivitäten verstärkt auf die Einhaltung der Restriktionen ihrer Zielmärkte ausrichten. Etwa durch den Aufbau einer Onshore-Präsenz durch das Eröffnen einer Repräsentanz oder Niederlassung bis hin zur Gründung einer Tochter.
Zudem führe kein Weg daran vorbei, für jeden Zielmarkt ein konformes Dienstleistungsmodell zu definieren, was anspruchsvoll sei. Die FINMA erwartet daher von grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten, dass sie ihr Geschäftsmodell mit Bezug auf jeden Zielmarkt einer umfassenden Risikoanalyse unterziehen und gestützt darauf geeignete Massnahmen ergreifen. Sollten nicht formalisierte Konkretisierungen an die Adresse der Banken und Versicherungen nicht genügen, sei auch eine zusätzliche Regulierung möglich.
Die zu wählende Strategie für den Finanzplatz sei aber Sache der Politik und der Wirtschaft, erklärte Zulauf. Die FINMA erhoffe sich aber, dass mittels Verhandlungslösungen mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen nicht nur die Rechtsrisiken für das grenzüberschreitende Geschäft eingegrenzt werden, sondern auch die Rechtssicherheit wieder hergestellt wird.
pf/ra