CH/Cassis de Dijon: Erste Bewilligungen für EU-Lebensmittel
Bern (awp/sda) - Der Abbau technischer Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU kommt voran. Zwei Monate nach Einführung des Cassis de Dijon-Prinzips sind beim Bundesamt für Gesundheit bereits 40 Gesuche zur Zulassung von EU-Lebensmitteln eingereicht worden. Sechs wurden bereits gutgeheissen.
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag mitteilte, wurden etwa Gesuche für Schinken aus Österreich, Fruchtsirup aus Frankreich und taurinhaltige Limonade aus Italien bewilligt. Diese Produkte dürfen nun auch in der Schweiz rechtmässig vertrieben werden.
Die vom BAG ausgestellten Allgemeinverfügungen gelten nicht nur für das Produkt, zu dem ein Gesuch gestellt wurde. Sie gelten beispielsweise auch für andere Fruchtsirup-Marken, die den französischen Vorschriften entsprechen. Gemäss Angaben des BAG wurden 13 Gesuche abgelehnt, weil sie nicht unter das Cassis de Dijon-Prinzip fallen.
Das Prinzip Cassis de Dijon bedeutet, dass Produkte, die in der EU beziehungsweise im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt wurden, auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen vertrieben werden dürfen.
Bislang unterschiedliche Anforderungen etwa an die Produktsicherheit oder an die Produkteinformation sollen so künftig in der Regel den Verkauf dieser Produkte in der Schweiz nicht mehr verunmöglichen.