CH/BVK Zürich: Keine Sofortmassnahmen im Immobilienbereich nötig
Zürich (awp/sda) - Bei der BVK (Personalvorsorge des Kantons Zürich) sind im Immobilienbereich keine Sofortmassnahmen nötig. Es gibt jedoch laut einer Untersuchung "einige Verbesserungsmöglichkeiten". So sei die heutige Kompetenzregelung unzweckmässig, teilte die Finanzdirektion vom Donnerstag mit.
Die Abklärungen wurden von der Revisionsgesellschaft BDO AG durchgeführt, die zuvor nach einer Administrativuntersuchung bereits die Vermögensanlage der BVK untersucht hatte. Beteiligt war der Staats- und Verwaltungsrechts-Professor Georg Müller.
Es sei nicht darum gegangen, einzelne Immobilieninvestitionen zu untersuchen, heisst es in der Mitteilung. Das Ziel sei vielmehr gewesen, Abläufe beim Kauf und Verkauf sowie bei der Betreuung von Liegenschaften auf Schwachstellen hin zu durchleuchten.
Die Autoren der Untersuchung erachten es für wichtig, dass die im Entwurf vorhandene Immobilienstrategie so bald als möglich vom Regierungsrat genehmigt werden kann.
Dass der Leiter des Immobilienbereichs (REM) und die Finanzdirektion bloss eine Kompetenz von 500'000 CHF beziehungsweise einer Million CHF haben, sei nicht zweckmässig. Über höhere Beträge muss heute der Regierungsrat entscheiden. Dies sei zu restriktiv und erschwere ein rasches Handeln. Die BDO schlägt deshalb höhere und mehr abgestufte Kompetenzen vor.
Die Autoren halten auch eine rasche Überführung der BVK in eine privatrechtliche Stiftung für sinnvoll. Eine kantonale Verwaltungseinheit, wie sie die BVK darstelle, sei ungeeignet für Immobilienanlagen einer Pensionskasse.
Ferner heisst es in der Untersuchung, der Personalbestand des REM sei zu knapp und das interne Kontrollsystem "beschleunigungswürdig".
Die Finanzdirektion und die BVK werden nun die Vorschläge prüfen. Sie würden diese gegebenenfalls umsetzen oder entsprechende Anträge stellen, heisst es in der Mitteilung.